Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 3 vom 8.2.2013 Seite 43 bis 64

Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 52.07.03 - v. 14.1.2013
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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 52.07.03 - v. 14.1.2013

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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der  Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales  - 74 - 52.07.03 -
v. 14.1.2013

Der RdErl. d. Innenministeriums vom 7. April 2009 (MBL. NRW. S. 166) wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 4 wird folgender Satz angefügt:

"Bei der Beschaffung der Dienstkleidung weiblicher Angehöriger der Feuerwehren bitte ich, die ebenfalls veröffentlichten Besonderheiten zu berücksichtigen."

2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBL. NRW. 2013 S. 47