Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 4 vom 27.2.2013 Seite 65 bis 78

Orientierungsdaten 2013 - 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen ÄndErl. v. 23.1.2013 zum RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunale v. 13.7.2012 Az. 34-46.05.01-264/12
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Orientierungsdaten 2013 - 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen ÄndErl. v. 23.1.2013 zum RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunale v. 13.7.2012 Az. 34-46.05.01-264/12

II.

Orientierungsdaten 2013 - 2016
für die mittelfristige
Ergebnis- und  Finanzplanung
der Gemeinden und Gemeindeverbände
des Landes Nordrhein-Westfalen

ÄndErl. v. 23.1.2013 zum RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunale v. 13.7.2012
Az. 34-46.05.01-264/12

Nachfolgend gebe ich gemäß § 6 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, berichtigt GV. NRW. 2005, S. 15) in Verbindung mit § 84 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2013 bis 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt.

I.        Allgemeine Erläuterungen

1.         Grundlagen der Orientierungsdaten 2013 - 2016

Mit diesem Erlass wird der bereits veröffentlichte Erlass „Orientierungsdaten 2013 - 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und  Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 13. Juli 2012 lediglich ergänzt. Die Ergänzungen der Orientierungsdaten berücksichtigen abweichend vom vg. Erlass teilweise auch die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom November 2012.

II.        Orientierungsdaten und Erläuterungen

1.         Orientierungsdaten 2013 – 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Absolut

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Orientierungsdaten

2011

2012

2012

2013

2014

2015

2016

in Mio. Euro

in %

Einzahlungen / Erträge[1]

Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes (Erträge)[2]

7.922

8.421

+ 6,3

+ 2,8

+ 7,6

+4,1

+ 4,2

davon:

Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände

6.722

7.146

+ 6,3

+ 2,8

+ 7,6

+ 4,1

+ 4,2

Aufwendungen

Personalaufwendungen

+ 2,0

+ 1,0

+ 1,0

+ 1,0

Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen

+ 1,0

+ 1,0

+ 1,0

+ 1,0

Sozialtransferaufwendungen

+ 2,0

+ 2,0

+ 2,0

+ 2,0

Umlagegrundlagen

Umlagegrundlagen der Kreisumlagen

11.170

12.136

+ 8,6

+ 1,8

+ 4,8

+ 4,0

+ 3,8

Umlagegrundlagen der LVR-Umlage

12.195

13.273

+ 8,8

+ 1,4

+ 5,1

+ 4,0

+ 3,8

Umlagegrundlagen der LWL-Umlage

9.757

10.662

+ 9,3

+ 1,9

+ 5,2

+ 4,0

+ 3,9

2.  Erläuterungen

Umlagegrundlagen

Die Berechnung der Umlagegrundlagen sowie der Prognose für die Jahre 2013-2016 erfolgte auf der Basis der 2. Modellrechnung für das GFG 2013.

Bei der Berechnung der Prognose wurde die erwartete Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen auf Grundlage der November-Steuerschätzung 2012 berücksichtigt.

Aus systematischen Gründen werden die Umlagegrundlagen für die Kreis- und Landschaftsumlagen separat dargestellt, weil sie für die Umlageverbände Erträge und für die umlagepflichtigen Gemeinden und Kreise Aufwand darstellen.

- MBl. NRW. 2013 S. 73



[1] Bitte Erläuterungen unter I. 1 beachten.

[2] Die Abfinanzierung des kommunalen Anteils nach dem Investitionsförderungsgesetz (sogenanntes Konjunkturpaket II) wird nach § 6 Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz ab dem Haushaltsjahr 2012 durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen erbracht.