Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 5 vom 7.3.2013 Seite 79 bis 88

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 321 - 2635.2 - v. 5.2.2013
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 321 - 2635.2 - v. 5.2.2013

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Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 321 - 2635.2 -
v. 5.2.2013

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 9.5.2008 (MBl. NRW. S. 273), geändert durch RdErl. v. 8.6.2012 (MBl. NRW. S. 522) werden wie folgt geändert:

1. Der Präambel werden folgende Sätze angefügt:

Darüber hinaus wird sich der Bund bundesweit an der Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren beteiligen. Damit wird das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes auf 780.000 Plätze insgesamt erhöht.

Seit 2010 stellt das Land den Jugendämtern im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms U3-Ausbau ebenfalls erhebliche zusätzliche Landesmittel – in der Regel in Form von fachbezogenen Pauschalen – zur Verfügung. Nicht als fachbezogene Pauschale ausgezahlte Landesmittel werden über diese Richtlinien zur Verfügung gestellt.“

2. In Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „des Investitionsprogramms“ durch die Wörter „der Bundes-Investitionsprogramme“, die Wörter „des Bundes und“ durch die Angaben „2008 bis 2013 und 2013 bis 2014 sowie“, die Wörter „Ausbauprogramms U3“ durch das Wort „U3-Ausbauprogramms“ ersetzt und nach dem Wort „Nordrhein-Westfalen“ werden die Wörter „insbesondere unter Verwendung der Rückflüsse aus den fachbezogenen Pauschalen“ eingefügt.

3. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter “im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013“ durch die Wörter „ im Rahmen des Investitionsprogramms 2008 bis 2013 im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013, im Rahmen des Investitionsprogramms 2013 bis 2014 im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. Dezember 2014 und als Einzelmaßnahmen insbesondere durch Rückflüsse aus den fachbezogenen Pauschalen des U3-Ausbauprogramms des Landes“ ersetzt.

b) In Nummer 2.1 werden die Wörter „die nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ gestrichen.

4. Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter „Die Bestätigungen sind“ durch die Wörter „Im Rahmen des Investitionsprogramms 2008 bis 2013 und bei Einzelmaßnahmen im Rahmen des U3-Ausbauprogramms des Landes sind die Bestätigungen“ ersetzt.

b) In Satz 3 wird das Wort „Tageseinrichtungen“ durch das Wort „Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.

c) Folgende Sätze werden angefügt:

Im Rahmen des Investitionsprogramms 2013 bis 2014 sind die Bestätigungen dem Landesjugendamt zum 10. März 2013, 30. April 2013, 31. Oktober 2013 und 31. Januar 2014 vorzulegen. Sie müssen Angaben über die Anzahl der bewilligten und der neu eingerichteten zusätzlichen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie Angaben über die hierfür aufgewendeten Bundes- und Landesmittel, getrennt nach Landesmitteln, kommunalen Mitteln und sonstigen Mitteln enthalten. Die Landesjugendämter berichten dem zuständigen Ministerium entsprechend zum 20. März 2013, 31. Mai 2013, 30. November 2013 und 28. Februar 2014.“

5. Nummer 5.3 wird wie folgt geändert:

a) Dem Wortlaut wird folgender Satz 1 vorangestellt:

„Der konkrete Durchführungs- und Bewilligungszeitraum wird im Bescheid festgesetzt.“

b) Der bisherige Wortlaut wird Satz 2.

6. Nummer 6.2.2 wird wie folgt gefasst:

Im Rahmen der Investitionsprogramme 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014 sind für die Jahre 2013 und 2014 die Anträge entsprechend der seitens der obersten Landesjugendbehörde im Erlasswege festgesetzten Termine den Landesjugendämtern vorzulegen. Die Landesjugendämter leiten zu den ebenfalls im Erlasswege festgesetzten Terminen eine Aufstellung der förderfähigen Investitionsvorhaben der obersten Landesjugendbehörde zu.“

7. Nach Nummer 6.3 wird folgende Nummer 6.4 eingefügt:

6.4
Die Mittel des Investitionsprogramms 2008 bis 2013 können bis zum 31. Mai 2014, die Mittel des Investitionsprogramms 2013 bis 2014 bis zum 30. September 2015 abgerufen werden.“

8. Nummer 8.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2013“ durch die Angabe „30. September 2015“ ersetzt.

b) Satz 2 wird aufgehoben.

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 20. Februar 2013 in Kraft.

- MBl. NRW. 2013 S. 81