Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 5 vom 7.3.2013 Seite 79 bis 88

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 -5663.1 v. 31.1.2013
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 -5663.1 v. 31.1.2013

21630

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Entwicklung von Familienpflegediensten

RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 -5663.1
v. 31.1.2013

Der RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 13.8.2007 (MBl. NRW. S. 591) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort "vermeiden" die Wörter "und das Kindeswohl durch Präventivmaßnahmen der Familienpflege als niedrigschwelliges Angebot zu bewahren" eingefügt.

2. In Nummer 4.2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

"Die Familienpflege-Fachkräfte können auch in anderen Arbeitsbereichen beschäftigt sein; dabei muss der Beschäftigungsanteil in der Familienpflege nachvollziehbar mindestens 50 % des Zeitanteils einer in Vollzeit beschäftigten Familienpflege-Fachkraft umfassen."

3. In Nummer 7 Satz 1 wird die Angabe "2012" durch die Angabe "2017" ersetzt.

4. Der Hinweis wird wie folgt gefasst:

"*Hinweis:

Auf die Veröffentlichung der in den Richtlinien genannten Antrags- und Nachweismuster wird an dieser Stelle verzichtet. Diese können über den Internetauftritt der zuständigen Bewilligungsbehörden abgerufen werden (http://www.lvr.de  und http://www.lwl.org)."

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.1.2013 in Kraft

- MBl. NRW. 2013 S. 81