Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 6 vom 12.3.2013 Seite 89 bis 96

Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 10.11.2012
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Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 10.11.2012

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Änderung der Gebührenordnung
der Ärztekammer Nordrhein
vom 10.11.2012

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 10.11.2012  folgende Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 19.11.2011 (MBl. NRW. 2012 S. 218), beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 19.11.2011 (MBl. NRW. 2012 S. 218), wird wie folgt geändert:

§ 2 wird wie folgt geändert:

1. Nr. 1.6 wird neu angefügt und wie folgt gefasst:

„1.6
andere (z. B. Kammerzertifikat)“

2. Nr. 11 wird wie folgt geändert:

a)    In Nr. 11.1 wird der Betrag „340,-- Euro“ ersetzt durch den Betrag „420,-- Euro“.

b)   In Nr. 11.2 wird der Betrag „100,-- Euro“ ersetzt durch den Betrag „120,-- Euro“.

c)    In Nr. 11.4 wird der Betrag „125,-- Euro“ ersetzt durch den Betrag „150,-- Euro“.

3. Nr. 18 wird wie folgt geändert.

a)    In Nr. 18.2 wird der Betrag „140,-- Euro“ ersetzt durch den Betrag „175,-- Euro“.

b)   In der Nr. 18.3 wird der Betrag „140,-- Euro“ ersetzt durch den Betrag „175,-- Euro“.

4. Nr. 24 wird neu angefügt und wie folgt gefasst:

„24
Allgemeine Verwaltungsgebühr für Amtshandlungen,

für die keine andere Tarifstelle in § 2 vorgesehen ist und die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen (z. B. Bescheide im Rahmen der Berufsaufsicht)






   50,-- bis 500,-- Euro

5. Nr. 25 wird neu angefügt und wie folgt neu gefasst:

25
Auslagen (z. B. Post- und Transportentgelte)


     0,-- bis   40,-- Euro

Artikel 2

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausfertigung:

Düsseldorf, den 14.November 2012

Rudolf H e n k e
 - Präsident –

Genehmigt:

Düsseldorf, den 18. Januar 2013

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.:  - 232 – 0810.44.2 –

Im Auftrag

(G o d r y)

Die Änderung der Gebührenordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Rheinischen Ärzteblatt bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 30.1.2013

Rudolf H e n k e
 - Präsident –

- MBl. NRW. 2013 S. 91