Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 9 vom 18.4.2013 Seite 127 bis 146

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007

2011

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007

Vom 13.3.2013

Aufgrund § 4 Absatz 4 und § 5 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 45) erlässt die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland folgende Satzung:

Artikel 1

Die Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29. November 2007 (MBl. NRW. 2008 S. 96), geändert durch Artikel 1 der Satzung vom 1. April 2010 (MBl. NRW. S. 310) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 der Anlage wird die Angabe „Euro 16.000,- bis 35.000,-“ durch die Angabe „Euro 20.000,- bis 40.000,-“ ersetzt.

2. In Nummer 2.1 der Anlage wird die Angabe „Euro 4.400,-“ durch die Angabe „Euro 7.000,-“ ersetzt.

3. In Nummer 2.2 der Anlage wird die Angabe „Euro 2.200,-“ durch die Angabe „Euro 3.500,-“ ersetzt.

4. Der Nummer 2.2 der Anlage wird folgender Satz angefügt:

 „In Verfahren ohne Beanstandung kann allerdings aus Billigkeitsgründen die Gebührenhöhe gesenkt werden.“

5. In Nummer 2.3 der Anlage wird die Angabe „Euro 1.100,- bis 2.200,-“ durch die Angabe „Euro 580,- bis 3.500,-“ ersetzt.

6. In Nummer 3.2 der Anlage wird die Angabe „Euro 60,- bis 35.000,-“ durch die Angabe „Euro 60,- bis 40.000,-“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Stiftungsrates vom 1.3.2013 und aufgrund der Genehmigung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. März 2013.

Berlin, den 13.3.2013

Der Vorsitzende des Stiftungsrates
der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Staatssekretär Martin G o r h o l t

- MBl. NRW. 2013 S. 128