Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 9 vom 18.4.2013 Seite 127 bis 146
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umrüstung von nordrhein-westfälischen Filmtheatern auf digitale Projektionstechnik (Förderrichtlinie Kinodigitalisierung) RdErl. d. Staatskanzlei – I A 2 - 01.07.03.11-4/00- v. 20.3.2013 |
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umrüstung von nordrhein-westfälischen Filmtheatern auf digitale Projektionstechnik (Förderrichtlinie Kinodigitalisierung) RdErl. d. Staatskanzlei – I A 2 - 01.07.03.11-4/00- v. 20.3.2013
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Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für die Umrüstung von nordrhein-westfälischen
Filmtheatern auf digitale Projektionstechnik
(Förderrichtlinie Kinodigitalisierung)
RdErl.
d. Staatskanzlei – I A 2 - 01.07.03.11-4/00- v. 20.3.2013
Der RdErl. d. Staatskanzlei vom 8.2.2012 (MBl. NRW. S. 329) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:
Zuwendungen können vorrangig bewilligt werden für die Umrüstung solcher Filmtheater,
- die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und/oder der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen für ihr Programm ausgezeichnet wurden,
- denen bereits eine Zuwendung zur Kinodigitalisierungsförderung durch die Filmförderungsanstalt des Bundes und der Länder (FFA) und/oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt bzw. bewilligt worden sind, oder
- die in kleineren Orten (max. 20.000 Einwohner) betrieben werden.
Darüber hinaus können Filmtheater gefördert werden,
- die maximal sechs Säle haben;
in Orten mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können auch Filmtheater mit mehr als sechs Sälen gefördert werden,
- die einen Jahresumsatz von bis zu 260.000 Euro pro Leinwand im Durchschnitt über die letzten drei Jahre nachweisen können (Nettoumsatz aus dem Verkauf von Eintrittskarten; Bestätigung durch die FFA-Filmabgabemitteilung),
- die eine jährliche Mindestbesucherzahl von 8.000 Besucherinnen und Besuchern pro Leinwand und einen Mindestumsatz von 40.000 EUR nicht unterschreiten und
- deren Filmprogramm einen angemessenen Anteil europäischer, deutscher und nordrhein-westfälischer Filme enthält.
In begründeten Fällen können auch Filmtheater gefördert werden,
- die in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, oder
- die an ehemaligen Kinostandorten wiedereröffnet werden.
2. Nummer 5.5 wird wie folgt neu gefasst:
Pro Kinosaal/Leinwand ist je ein Antrag zur Umrüstung auf digitale Projektionstechnik zu stellen.
3. Dieser Änderungserlass tritt am Tage nach Verkündung in Kraft.
-MBl. NRW. 2013 S. 144