Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 9 vom 18.4.2013 Seite 127 bis 146

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-7-025 088 0010 – v. 20.3.2013
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-7-025 088 0010 – v. 20.3.2013

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
für eine
"Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW"

RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IV-7-025 088 0010 –
v. 20.3.2013

Der RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2012 (MBl. NRW. S. 61), geändert durch RdErl. vom 17. September 2012 (MBl. NRW. S. 643/SMBl. NRW. 772) wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 2.5.4.2 wird der folgende Satz angefügt:

"Der bewilligte Zuschuss wird von den mit der geschuldeten Abwasserabgabe verrechnungsfähigen Ausgaben nach § 10 Absatz 3 oder 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) abgezogen."

2. Der Nummer 4.5.4.2 wird der folgende Satz angefügt:

"Der bewilligte Zuschuss wird von den mit der geschuldeten Abwasserabgabe verrechnungsfähigen Ausgaben nach § 10 Absatz 3 oder 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) abgezogen."

3. Die Nummer 5.5.4.2 wird wie folgt geändert:

a)     In Buchstabe b) werden die Wörter "im Antragsjahr 2012" durch die Wörter "in den Antragsjahren 2012 und 2013" ersetzt.

b)     Es wird der folgende Satz angefügt:

"Der bewilligte Zuschuss wird von den mit der geschuldeten Abwasserabgabe verrechnungsfähigen Ausgaben nach § 10 Absatz 3 oder 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) abgezogen."

4. Der Nummer 6.5.4.1 und 8.5.4.2 wird jeweils der folgende Satz angefügt:

"Der bewilligte Zuschuss wird von den mit der geschuldeten Abwasserabgabe verrechnungsfähigen Ausgaben nach § 10 Absatz 3 oder 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) abgezogen."

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2013 S. 144