Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 10 vom 6.5.2013 Seite 147 bis 156

Änderung des RdErl. des Finanzministeriums zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1u2
 

Änderung des RdErl. des Finanzministeriums zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013

8201

Änderung des RdErl. des Finanzministeriums
zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters
in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung


RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013

Der Runderlass zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung vom 16.11.2012 (MBl. NRW. S. 704) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt geändert.

1. Die Anlagen 1 und 2 werden neu gefasst.

2. Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2013 S. S. 152