Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 12 vom 7.6.2013 Seite 177 bis 190

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland v. 6.5.2013
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland v. 6.5.2013

II.

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland v. 6.5.2013

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für die/ das

- LVR-Klinik Bedburg-Hau

- LVR-Klinik Bonn

- LVR-Klinik Düren

- LVR-Klinikum Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

- LVR-Klinikum Essen – Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen

- LVR-Klinik Köln

- LVR-Klinik Langenfeld

- LVR-Klinik Mönchengladbach

- LVR-Klinik Viersen

- LVR-Klinik für Orthopädie Viersen

Gemäß § 4 Absatz 2 der Verordnung über den Betrieb gemeindlicher Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen – Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung – vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 434), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 963), in Verbindung mit § 11 Absatz 2 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 28. August 2009 (GV. NRW. S. 796) – KHBS – wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht:

§ 1 Vertretung der LVR-Kliniken

1.    In allen zur laufenden Betriebsführung, sowie allen sonstigen zum Betrieb der Klinik gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung des Klinikvorstandes unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die Kaufmännische Direktion gem. § 11 Absatz 1 KHBS gemeinschaftlich vertreten. Ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin bzw. Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

2.    Im Falle der Verhinderung des Vorstandsmitgliedes nimmt die Vertreterin/der Vertreter seine Aufgaben wahr. Im Falle der Verhinderung der/des Vorstandsvorsitzenden wird ihre/seine Aufgaben durch ein anderes Vorstandsmitglied wahrgenommen.

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bedburg-Hau sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Stephan Lahr

Ärztliche Direktorin:

Dr. Marie Brill

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Christa Kreuzhof

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Edgar Seeber

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Jack Kreutz

Stellvertretender Pflegedirektor:

Carsten Schmatz

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bonn sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Ludger Greulich

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Markus Banger

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Heinz Lepper

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Christoph Schwickart

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Rolf Biniek

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Elvira Lange

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Düren sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Friedel Schulz

Ärztliche Direktorin:

Dr. Ulrike Beginn-Göbel

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Jutta Schlegel

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Frank Menzel

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Norbert Weißig

Stellvertretender Pflegedirektor:

Josef Cremer

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikum Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Joachim Heinlein

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Wolfgang Gaebel

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Klemens Maas

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Ralf Wurth

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Tress

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Claudia Foulon

Weiterer Stellvertreter des Ärztlichen Direktors (nur im Falle der Verhinderung des 1. Stellvertreters)

Prof. Dr. Tillmann Supprian

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikum Essen – Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dipl.-Math. Jane E. Splett

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Johannes Hebebrand

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Christiane Frenkel

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Kommissarische Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

Yvonne Jurski-Brand

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Norbert Scherbaum

Stellvertretender Pflegedirektor:

Klaus Schumacher

Weiterer Stellvertreter des Ärztlichen Direktors (nur im Falle der Verhinderung des 1. Stellvertreters)

Prof. Dr. Norbert Leygraf

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Köln sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Jörg Schürmanns

Ärztliche Direktorin:

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Frank Allisat

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Bernd Monheimius

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Barbara Müller-Kautz

Stellvertretender Pflegedirektor:

Rene Depiereux

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Langenfeld sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Holger Höhmann

Ärztliche Direktorin:

Jutta Muysers

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Silke Ludowisy-Dehl

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

Ingrid Weinhold

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Friedrich Leidinger

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Isolde Schmid-Rüther

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Mönchengladbach sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Dr. Stephan Rinckens

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Jochen Möller

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (kommissarisch):

Dietmar Benzerath

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Silvia Schöller

Stellvertretender Pflegedirektor:

Thomas Helgers

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Viersen sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Dr. Ralph Marggraf

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Jörg Mielke

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (kommissarisch):

Dietmar Benzerath

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Heike Guckelsberger

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Edith Jankowski

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Dietmar Pierre König

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Irmgard Katharina van Haeff

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (kommissarisch):

Dietmar Benzerath

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Franz-Josef Küppers

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Virginia Martinez

§ 2 Verpflichtungserklärungen

1.    Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 11 Absatz 3 Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland i.V.m. § 21 Absatz 1 Landschaftsverbandsordnung - LVerbO - der Unterzeichnung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der /des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates.

2.    Das Formerfordernis nach § 11 Absatz 3 KHBS – i.V.m. § 21 Absatz 1 LVerbO wird gemäß § 21 Absatz 2 LVerbO auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der /des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

§ 3 Zuständigkeiten

In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:

a) Die Vorstandsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175.000 € allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 10 der KHBS.

b) Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die Kaufmännische Direktion. Ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin bzw. Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

§ 4 Inkraftsetzung

Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.  Die Vertretungsbefugnisse vom 9.8.2007, veröffentlicht im Ministerialblatt 2007, S. 589 bis 614, werden hiermit gleichzeitig widerrufen.

Köln, den 6.5.2013

Die Direktorin des
Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2013 S. 185