Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 14 vom 15.7.2013 Seite 201 bis 212
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09
-
v. 25.6.2013
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
höheren Dienst |
73 Euro |
gehobenen Dienst |
58 Euro |
mittleren Dienst |
49 Euro |
einfachen Dienst |
35 Euro. |
Eine
vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Inkrafttreten, Aufhebung
2.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.2
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.6.2012 (MBl. NRW. S. 528) wird aufgehoben.
Der Minister für Inneres und Kommunales
Ralf Jäger
- MBl. NRW. 2013 S. 202