Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 18 vom 14.8.2013 Seite 291 bis 314

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Bek. d. Staatskanzlei – III B 1 - 30.63.05.02 - v. 1.8.2013
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Bek. d. Staatskanzlei – III B 1 - 30.63.05.02 - v. 1.8.2013

III.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW
Beteiligung bei der Aufstellung
des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Bek. d. Staatskanzlei – III B 1 - 30.63.05.02 -
v. 1.8.2013

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten (§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG), § 8 Raumordnungsgesetz (ROG)). Um für NRW alle landesplanerischen Festlegungen in einem Instrument zu bündeln, sollen in diesem neuen LEP NRW der derzeit geltende LEP NRW von 1995, der LEP IV 'Schutz vor Fluglärm' und der vorgezogen aufgestellte, am 13.07.2013 in Kraft getretene sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel zusammengeführt werden. Der Teilplan Großflächiger Einzelhandel entfaltet bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW seine Rechtswirkung als Teilplan.

Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Außerdem muss der neue LEP NRW geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen der neueren Rechtsprechung gerecht werden.

Der Entwurf des neuen LEP NRW umfasst 11 Kapitel mit 7 Abbildungen, 2 Anhänge und die als Anlage beigefügten zeichnerischen Festlegungen. Der LEP NRW ist wie folgt gegliedert:

1. Einleitung

2. Räumliche Struktur des Landes

3. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung

4. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5. Regionale Kooperation und grenzübergreifende Zusammen­arbeit

6. Siedlungsraum

7. Freiraum

8. Verkehr und technische Infrastruktur

9. Rohstoffversorgung

10. Energieversorgung

11. Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen.

Räumlich umfasst der neue LEP NRW die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens.

Die Umsetzung des neuen LEP NRW wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher wird für diesen Plan eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zum Entwurf des neuen LEP NRW erstellt worden (§ 12 Abs. 4 LPlG, § 9 ROG).

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014

können Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen zum Entwurf des neuen LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen (§ 13 LPlG, § 10 ROG).

Der Entwurf des neuen LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei

a) der Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Dienstgebäude Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf

und

b) den Regionalplanungsbehörden:

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg;

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;

Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;

Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (www.nrw.de/landesplanung).

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf des neuen LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung-Online“ ( https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_lep_2013 ),
per E-Mail ( landesplanung@stk.nrw.de ), per Post, oder zur Niederschrift
zu richten an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf.

Auch bei den oben aufgeführten Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Stellungnahmen sollten zudem bei Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen möglichst konkrete Formulierungen enthalten und die entsprechende Stelle (Seite, Absatz, Zeile) angeben.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Landesregierung ausgewertet und die Anregungen und Hinweise untereinander abgewogen. Danach wird der vorliegende Entwurf des neuen LEP NRW überarbeitet. Im Anschluss leitet die Landesregierung den Planentwurf dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu (§ 17 LPlG).

Gemäß § 11 Abs. 3 ROG wird dem Entwurf des neuen LEP NRW eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsalternativen gewählt wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt durchzuführenden Maßnahmen.

Der neue Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen wird als Rechtsverordnung aufgestellt. Er wird mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam.

Düsseldorf, den 1.8.2013

Im Auftrag
Dr. Christoph E p p i n g

- MBl. NRW. 2013 S. 312