Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 21 vom 28.8.2013 Seite 391 bis 408

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe
nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz – II-3 - 2114.03.01
v. 8.8.2013

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. September 2003 (MBl. NRW. S. 1129) zuletzt geändert durch RdErl. vom 10. März 2008 (MBl. NRW. S. 252) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 7 wird in Satz 2 die Angabe „31.12.2013“ durch die Angabe „31.Dezember 2020“ ersetzt.

2. In der Anlage 2 wird Nummer 7 wie folgt geändert:

a) in Satz 1 wird das Wort „Widerspruch“ durch das Wort „Klage“ ersetzt. 

b) in Satz 2 werden die Wörter „Der Widerspruch“ durch die Wörter „Die Klage“ und die Wörter „ beim Direktor der Landwirtschaftkammer…….. als Landesbeauftragten,“ durch die Wörter „(ggf. elektronisch) beim Verwaltungsgericht……..,“ ersetzt.

3. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2013 S. 407