Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 22 vom 30.8.2013 Seite 409 bis 422

Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 13.8.2013
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Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 13.8.2013

2160

Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge
gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
v. 13.8.2013

Der RdErl. des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 10.10.2000 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Absatz 1 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

 

materielle
Aufwendungen

Kosten der
Erziehung

Gesamtbetrag

für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

478 €

228 €

706 €

für Kinder vom vollendeten
7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

547 €

228 €

775 €

für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten
18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall

666 €

228 €

894                      

2. Dieser Runderlass  tritt am 1.9. 2013 in Kraft.

- MBl NRW. 2013 S. 411