Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 24 vom 15.10.2013 Seite 431 bis 444

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 13.9.2013
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 13.9.2013

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport
- 313-3.6102.01 -
v. 13.9.2013

 

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990-IV B 2 - 6104.0 - (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

 

1.

Bei dem Träger „Bund der Deutschen Katholischen Jugend“ wird vor der Angabe „Kreis-,“ die Angabe „Diözesan-,“ eingefügt.

 

2.

Nach dem Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum Aachen e.V.“ wird der Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend (BdSJ) e.V., Sitz Duisburg (am 27.6. 2013)“ eingefügt.

 

3.

Nach dem Träger „Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischer Einrichtungen e.V.“ wird der Träger „Bundesverband spanischer sozialer und kultureller Vereine e.V., Sitz Remscheid, (am 8.7.2013) befristet bis zum 31. Juli 2016“ eingefügt.

 

4.

Der Träger „Christliche Arbeiterinnenjugend (CAJ), Diözesanverband Köln e.V.“ wird gestrichen.

 

5.

Nach dem Träger „Ev. Schülerarbeit e.V.“ wird der Träger „Exit – Enter Life e.V., Sitz Köln, (am 27.6.2013) befristet bis zum 31. Juli 2016“ eingefügt.

 

6.

Der Träger „Familienzentrum Step-KE e.V.“ wird gestrichen.

 

7.

Nach dem Träger „Filmothek der Jugend Nordrhein-Westfalen e.V.“ wird der Träger „FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung Köln e.V., Sitz Köln (am 16.8.2013) befristet bis zum 31. August 2016“ eingefügt.

 

8.

Bei dem Träger „Fröbel Rhein-Ruhr gGmbH“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. März 2013“ gestrichen.

 

9.

Der Träger „Gesellschaft für internationale Begegnung e.V.“ wird gestrichen.

 

10.

Der Träger „Jakob Kaiser Stiftung e.V.“ wird gestrichen.

 

11.

Der Träger „Katholische Studierende Jugend (KSJ), Diözesanverband Aachen“ wird gestrichen.

 

12.

Nach dem Träger „Kolpingjugend im Diözesanverband Aachen“ wird der Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Essen e.V., Sitz Essen, (am 28.3.2013)

Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die dem Diözesanverband gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

 

13.

Nach dem Träger „Kolpingjugend im Diözesan-Verband Paderborn“ wird der Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Münster, Sitz Coesfeld (am 11. März 2013)

Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die dem Diözesanverband gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

 

14.

Bei dem Träger „Nummer gegen Kummer e.V.“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. Dezember 2013“ gestrichen.

 

15.

Nach dem Träger „Stätte für Zusammenarbeit e.V.“ wird der Träger „Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH, Sitz Berlin (am 22.8.2013) befristet bis zum 31. Juli 2016“ eingefügt.

 

16.

Bei dem Träger „Synergie Soziale Bildung gGmbH“ wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst „(13.7.2010)“.

 

17.

Nach dem Träger „THW-Jugend NRW“ wird der Träger „Trägerwerk der Katholischen Studierenden Jugend, Heliand Mädchenkreis, Diözesanverband Aachen und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland, Diözesanverband Aachen e.V., Sitz Aachen (am 3.5.2013)

Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

 

- MBl. NRW. 2013 S. 440