Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 24 vom 15.10.2013 Seite 431 bis 444
Abschließender Vermerk der GPA NRW Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 16.8.2013 |
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Abschließender Vermerk der GPA NRW Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 16.8.2013
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr
v. 16.8.2013
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkischen Revision GmbH, Essen, bedient.
Diese hat mit Datum vom 5.3.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, für das
zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Märkische Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen
durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich
übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 16. August 2013
GPA NRW
Im Auftrag
Helga G i e s e n
- MBl. NRW. 2013 S. 442