Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 26 vom 28.10.2013 Seite 473 bis 478

Kranzspenden und Nachrufe für verstorbene Verwaltungsangehörige RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales -24-42.01.19- v. 8.10. 2013
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Kranzspenden und Nachrufe für verstorbene Verwaltungsangehörige RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales -24-42.01.19- v. 8.10. 2013

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Kranzspenden und Nachrufe für verstorbene Verwaltungsangehörige
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
 -24-42.01.19-
v. 8.10. 2013

Der RdErl. vom 12.5.1969 (MBl. NRW. S. 942), zuletzt geändert durch Erlass vom 18.1.2002 (MBl. NRW. S. 119), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.12 werden vor dem Wort „Ruhestandsbeamten“ die Wörter „Ruhestandsbeamtinnen und“ eingefügt  und die Wörter „Angestellten und Arbeitern“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ ersetzt.

2. Nummer 1.3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Sie dürfen für einen Kranz mit Schleife einschließlich aller Nebenkosten bis zu 140 € betragen.“

b) Folgender Satz wird angefügt:

„In besonderen Ausnahmefällen können die Leiterinnen und Leiter der obersten Landesbehörden, der Landesoberbehörden und der Landesmittelbehörden einen angemessenen höheren Satz zulassen.“

3. In Nummer 1.4 werden vor den Wörtern „des Verstorbenen“ die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „seiner Hinterbliebenen“ werden die Wörter „ihrer oder“ eingefügt.

4. Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.

b) In Satz 2 werden vor dem Wort „Leiter“ die Wörter „Leiterin oder“, vor dem Wort „Abteilungsleiter“ werden die Wörter „Abteilungsleiterinnen oder“ und vor dem Wort „Staatssekretäre“ werden die Wörter „Staatssekretärinnen oder“ eingefügt.

5. Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ und vor dem Wort „seiner“ werden die Wörter „ihrer oder“ eingefügt.

b) In Buchstabe c werden vor dem Wort „der" die Wörter „die oder" eingefügt.

6. Nummer 2.3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ eingefügt.

b) Satz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a werden vor dem Wort „Dienststellenleiter“ die Wörter „Dienststellenleiterinnen oder“ eingefügt und das Wort „vom“ wird durch die Wörter „von einer Abteilungsleiterin oder einem“ ersetzt.

bb) In Buchstabe b werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ eingefügt.

7. In Nummer 2.4 wird vor dem Wort „Vorsitzenden“ das Wort „vom“ durch die Wörter „von der oder dem“ ersetzt.

8. In Nummer 4 werden vor den Wörtern „der Verstorbene“ die Wörter „die oder“ eingefügt.

9. In Nummer 5.1 werden vor dem Wort „Beamten“ die Wörter „Beamtinnen und“, vor dem Wort „Leiter“ werden die Wörter „Leiterinnen und“ und vor dem Wort „Lehrer“ werden die Wörter „Lehrerinnen und“ eingefügt und die Wörter „Angestellten und Arbeiter“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt.

10. In Nummer 5.2 werden vor dem Wort „Richter" die Wörter „Richterinnen und“ eingefügt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ralf  J ä g e r  MdL

- MBl. NRW. 2013 S. 474