Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 27 vom 6.11.2013 Seite 479 bis 488

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 - 25.2 - v. 17.10.2013
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 - 25.2 - v. 17.10.2013

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2013
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 - 25.2 -
v. 17.10.2013

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.9.2013 über den Jahresab­schluss für das Haushaltsjahr 2013 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://kkr.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2013 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 13. Dezember 2013 zuzuleiten sind,

2.
In Nummer 4 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales.

- MBl. NRW. 2013 S. 487