Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 29 vom 29.11.2013 Seite 503 bis 518

Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 13. Juli 2013
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 13. Juli 2013

21220

Änderung der
Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 13. Juli 2013

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2013 folgende Änderung der Weiterbildungsordnung vom 9.4.2005 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.7.2011 (MBl. NRW. S. 550), geändert am 24.3.2012 (MBl. NRW. S. 454), beschlossen:

I.

Inhaltsverzeichnis

1. Im Inhaltsverzeichnis wird im Abschnitt C Zusatz-Weiterbildungen nach „Andrologie“ eine neue Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ eingefügt.

II.

Abschnitt C

Zusatz-Weiterbildungen

2. In der Übersichtstabelle wird nach „Andrologie“ „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ eingefügt.

3. Die Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ wird wie folgt eingefügt:

Balneologie und Medizinische Klimatologie

Wenn das Kammermitglied in einem amtlich anerkannten Kurort tätig ist, kann statt der Bezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie die Bezeichnung „Badearzt“ oder „Kurarzt“ geführt werden.

Definition:

Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anwendung balneologischer Heilmittel und therapeutischer Klimafaktoren in Prävention, Therapie und Rehabilitation.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Balneologie und Medizinische Klimatologie nach Ableistung des vorgeschriebenen Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Weiterbildungszeit:

-          240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Balneologie mit Inhalten aus dem Bereich der Physikalischen Therapie und Balneologie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

-       den Anwendungsformen und Wirkungen balneologischer und klimatologischer Therapiemethoden einschließlich der Heil- und Therapieplanung

-       multiprofessionellen Therapiekonzepten einschließlich Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit

-       den Grundlagen der Ernährungsmedizin und verhaltensmedizinischer Methoden“

III.

Diese Änderung der Weiterbildungsordnung vom 13. Juli 2013 tritt am 1. Tag des Monats nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Münster, den 26. August 2013

Dr. med. (I) Klaus R e i n h a r d t
Vizepräsident

Genehmigt.

Düsseldorf, den 26. September 2013

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
- 232-0810.57 -

Im Auftrag
(G o d r y)

Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 13.7.2013 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

Münster, den 7. Oktober 2013

Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
Präsident

-          MBl. NRW. S. 516