Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 29 vom 29.11.2013 Seite 503 bis 518

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2014/2015 Unser Dorf hat Zukunft Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, v. 22.10.2013
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2014/2015 Unser Dorf hat Zukunft Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, v. 22.10.2013

II.

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2014/2015
Unser Dorf hat Zukunft

Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
v. 22.10.2013

Hiermit schreibe ich den

Landeswettbewerb 2014/2015 „Unser Dorf hat Zukunft“

aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2016 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben.

Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.

1.
Ziele des Wettbewerbes

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist seit 1961 ein wichtigstes Instrumente in der dörflichen Entwicklung  und hat sich stetig fortentwickelt. Der Wettbewerb hat heute das Ziel, die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und die Lebensqualität  zu steigern. Nachhaltige Entwicklungen und das bürgerschaftliche Engagement sind wichtige Elemente des Wettbewerbs. Das Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ bedeutet, dass zukunftsfähige Ideen für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ausrichtung eines Dorfes im Fokus stehen. Es gilt, den Menschen Perspektiven für ein Leben auf dem Lande aufzuzeigen.

Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mit zu gestalten und damit  einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten.  Diese sind bedeutende Standorte für Arbeiten und Wohnen.  Dabei sind Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wichtige Faktoren. Darüber hinaus haben die ländlichen Räume wichtige Funktionen für Natur, Umwelt, Erholung und Freizeit und spielen eine wichtige Rolle für die Erzeugung regenerativer Energien und leisten damit Beiträge zur Energiewende.

Es ist Ziel des Wettbewerbes, die vielfältigen Funktionen der Dörfer darzustellen, vorbildliche Beispiele zu Leistungen der Dorfbewohner zu präsentieren und Anreize für die weitere Entwicklung des ländlichen Raums zu geben. Initiative und Eigenverantwortung sind die Fundamente des Zusammenlebens der Menschen.

Die Dörfer werden daher angeregt, bezogen auf ihre individuellen Ausgangsbedingungen, ihre kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, bau­lichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese für die Zukunft weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren, Per­spektiven für Dorf und Region eigenverantwortlich zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.

Im Einzelnen gilt es:

-          das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels zu fördern,

-          -Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und die Möglichkeit der Erzeugung regenerativer Energie zu nutzen.

-          die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,

-          die Belange von Natur und Umwelt im Dorf und in  der Kulturlandschaft bewusst zu machen und zu stärken.

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Er stellt beispielhafte Leistungen und Lösungs­ansätze heraus und regt Orte zu weiteren eigenen Aktivitäten an.

2
Bewertung der Dörfer

Auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsbereiche nimmt eine Bewertungskommission die Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Aktivitäten und die erbrachten Leistungen der letzten Jahre von Bedeutung. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und entsprechend bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die Gestaltung ihres Dorfes gesetzt hat und was in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung getan wurde, diese Ziele zu erreichen.

2.1
Bewertungsbereiche

Konzeption und deren Umsetzung

Von der Dorfgemeinschaft  entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien - Konzepte und Pläne – sollen die Dorfentwicklung aktiv gestalten.

Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte Entwicklungskonzepte und die demografische Entwicklung sind dabei von Bedeutung. Planungen für die Zukunft sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Bei der Bewertung in diesem Bereich werden im Sinne eines Gesamteindruckes Konzepte und Pläne der folgenden Bereiche berücksichtigt.

Vorschlag: Für den Gesamteindruck des Dorfes werden Konzepte und Pläne auch in den nachfolgenden Bewertungsbereichen für die Beurteilung mit einbezogen.

Mögliche Maßnahmen:

-          Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf

-          Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller Lebensbereiche,
dazu zählt die nachhaltige Energieversorgung

-           Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und der Kommune

-          Berücksichtigung und Nutzung von Kooperationen mit benachbarten Dörfern und Kommunen

-          Aktive Beteiligung an regionalen Prozessen

Wirtschaftliche Entwicklungen und Initiativen

Für die Zukunft des Dorfes ist eine positive  wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung. Wichtig sind alle Aktivitäten, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen und unternehmerische Eigeninitiativen unterstützen. Der demografische Wandel erfordert gezielte Maßnahmen. Dazu zählen u.a. eine angepasste technische Infrastruktur, flexible Lösungen zur Grundversorgung der Bewohner und neue Möglichkeiten für Mobilität.

Mögliche Maßnahmen:

-          Erhaltung von Geschäften, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen

-          Förderung von Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung

-          Initiativen zu bedarfsgerechten Lösungen für die Mobilität

-          Erhalten oder Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung und Unterstützung bei Neugründung örtlicher Unternehmen

-          Verbesserung der Telekommunikation, Versorgung mit schnellen Breitbandnetzen

-          Nutzung der Möglichkeiten zur Erzeugung regenerativer Energie

-          Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung

-          Entwicklung, Ausbau von Tourismus

Soziales und kulturelles Leben

Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität.

Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich fördern generationsübergreifend das Gemeinschaftsleben und die Integration von Neubürgern aller Altersstufen.

Mögliche Maßnahmen:

-          Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner

-          Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen

-          Förderung der Jugendarbeit

-          Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen ggf. in Kooperation mit benachbarten Dörfern

-          Förderung von Einrichtungen für die Begegnung der Generationen

-          Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte

-          Würdigung ehrenamtlichen Engagements

Baugestaltung und Entwicklung

Baugestaltung und -entwicklung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes -sein Charakter- werden maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz mit bestimmt. Dabei gilt es, neue Gebäude und Baugebiete dem historischen Orts- und Landschaftscharakter anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien eine sinnvolle Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen. Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes.

Mögliche Maßnahmen:

-          Erstellen von Rahmen wie Innenentwicklungskonzepte, Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines raumsparenden Flächenmanagements

-          Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei Neubauten, Renovierung und Sanierung, Berücksichtigung neuer energetischer Standards

-          Sinnvolle Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und anderer leerstehender Bausubstanz

-          Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen u.a.

-          Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material- und Formwahl

Grüngestaltung und Dorf in der Landschaft

Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen hat wesentliche Bedeutung für eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität.

Die Gestaltung des Ortes, Ortsrandes und die Einbindung des Dorfes in die Landschaft, sowie die Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze Teiche, Feuchtbiotope sind vor dem Hintergrund des Klimawandels von Bedeutung. Die Vernetzung mit der umgebenden Landschaft, die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume und die Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft tragen zur Sicherung und zur Qualität des Naturhaushaltes bei. Dabei sollte die Artenvielfalt der regional- und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten und gefördert werden. Wichtig ist dabei die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.

Mögliche Maßnahmen:

-          Begrünung von Dorfplätzen, Straßen, Friedhöfen, öffentlichen Freiflächen u.a. unter Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher

-          Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, und Nutzgärten und Schulgärten, Blumenschmuck und Fassadenbegrünungen sowie Hecken und Mauersäumen

-          Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern

-          Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage mit standortgerechten Gehölzen

-          Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken, Einzelbäumen, Trockenmauern, Höhlen und Tümpel für die heimische Tierwelt und der Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten

-          Unterhaltung und naturnahe Gestaltung von Stillgewässern, Bächen, Teichen und deren Uferbereiche.

2.2
Organisation und Bewertung

Das Ministerium beauftragt die Landwirtschaftskammer mit der Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbs. Eine von der Landwirtschaftskammer im Einvernehmen mit dem Ministerium zu berufende Bewertungskommission beurteilt die Leistungen der Teilnehmer. Zur Besetzung der Kommission werden nachfolgende Organisationen um Vorschläge gebeten

-          das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)

-          die Dezernate „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen

-          die kommunalen Spitzenverbände

-          die Landschaftsverbände

-          die Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes

-          die Landfrauenverbände

-          die Landesverbände der Gartenbauvereine und der Heimatvereine

-          die Landjugendverbände

-          der Tourismusverband.

Die Leitung obliegt der Landwirtschaftskammer.

Der Entscheid auf Landesebene wird im Sommer 2015 durchgeführt. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.3
Auszeichnungen

Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten  können Sonderpreise vergeben werden. Für Teilnehmer am Wettbewerb, die besonderes Interesse und Aktivitäten auf dem Gebiet des Tourismus zeigen, lobt der Verband einen gesonderten Preis aus.

3
Durchführung des Wettbewerbes

3.1
Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als fünf Teilnehmern im Kreis und der kreisfreien Stadt wird über eine Teilnahme durch eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Kommission entschieden (siehe 3.2).

Nichtteilnahmeberechtigt sind:

- Orte, die aus dem Landeswettbewerb 2012 als Landessieger hervor gegangen sind

3.2
Kreiswettbewerb

Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2014 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2015 einen Wettbewerb durch. Die Bewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.

Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als fünf Ortsteile am Wettbewerb beteiligen wollen, trifft im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Entscheidung.

3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb

Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können

ab  5 Ortsteile = 1 Kreissieger
ab 30 Ortsteile = 2 Kreissieger
ab 50 Ortsteile = 3 Kreissieger
ab 70 Ortsteile = 4 Kreissieger
ab 90 Ortsteile = 5 Kreissieger
ab 110 Ortsteile = 6 Kreissieger
ab 130 Ortsteile = 7 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.

4
Anmeldung und Termine

4.1
Kreiswettbewerbe 2014

Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2014 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2014 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.

4.2
Landeswettbewerb 2015

Die Kreise übersenden der

Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen
z. Hdn. Frau Annegret Dedden
im Versuchszentrum Gartenbau
Hans-Tenhaeff-Str. 40-42
47638 Straelen

bis spätestens 31.10.2014 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe 3.3) sind der Landwirtschaftskammer unmittelbar nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 31.12.2014, zu melden.

4.3
Bundeswettbewerb 2016

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2016 wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2016 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) meldet die Landessieger bis zum 31. Dezember 2015 zur Teilnahme an.

Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen wird, beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer.

Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2016.

Düsseldorf, den 22. Oktober 2013

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Johannes R e m m e l

- MBl. NRW. 2013 S. 517