Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 31 vom 11.12.2013 Seite 531 bis 542

Jahresabschluss für die Haushaltsjahre ab 2009 - Landeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.1 v. 2.12.2013
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Jahresabschluss für die Haushaltsjahre ab 2009 - Landeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.1 v. 2.12.2013

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Jahresabschluss
für die Haushaltsjahre ab 2009
- Landeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.1
v. 2.12.2013

Mein RdErl. v. 21. Oktober 2009 (MBl. NRW. S. 505), zuletzt geändert durch RdErl. v. 7. November 2011 (MBl. NRW. S. 423), wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

1. Nummer 2.1.1 erhält folgende neue Fassung:

„2.1.1
bei der Landeskasse Düsseldorf und bei der Oberjustizkasse Hamm

T.        am 5. Arbeitstag des Folgejahres,

2. In Nummer 3.3.1 Satz 1 werden die Worte „den Landeskassen Düsseldorf und Köln sowie“ durch die Worte „der Landeskasse Düsseldorf und“ ersetzt.

3. In Nummer 3.3.2 Satz 1 werden die Worte „den Landeskassen Düsseldorf und Köln“ durch die Worte „der Landeskasse Düsseldorf“ ersetzt.

4. In Nummer 5.2.1 werden die Worte „Landeskassen Düsseldorf und Köln sowie“ durch die Worte „Landeskasse Düsseldorf und“ ersetzt.

5. Nummer 7.3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Zur Vorwegunterrichtung über das kassenmäßige Ergebnis des abgelaufenen Haushaltsjahres hat das Rechenzentrum der Finanzverwaltung die bei der Landeskasse Düsseldorf und der Oberjustizkasse Hamm gebuchten Einnahmen und Ausgaben pro Kasse in je einer Summe

T.        bis zum 6. Arbeitstag des Folgejahres, 14:00 Uhr,

der Landeshauptkasse mitzuteilen; dabei ist darauf zu achten, dass die bei den Kassen der Kreise und kreisfreien Städte gebuchten Einnahmen und Ausgaben in den Ergebnissen der Landeskasse Düsseldorf enthalten sind.“

6. In Nummer 8.5 Satz 1 werden die Worte „Landeskassen Düsseldorf und Köln sowie“ durch die Worte „Landeskasse Düsseldorf und“ ersetzt.

7. In Nummer 9.1.2.5 wird die Kapitelangabe „14 050“ durch die Kapitelangabe „09 050“ ersetzt.

8. In Nummer 9.1.2.6 wird die Kapitelangabe „14 140“ durch die Kapitelangabe „09 140“ ersetzt.

9. In Nummer 9.1.2.7 wird die Kapitelangabe „14 110“ durch die Kapitelangabe „09 110“ ersetzt.

10. In Nummer 9.1.4.1 werden die Worte „Landeskassen Düsseldorf und Köln“ durch die Worte „Landeskasse Düsseldorf“ ersetzt.

11. In Nummer 9.2.1 Satz 1 werden die Worte „den für sie jeweils zuständigen Landeskassen“ durch die Worte „der Landeskasse Düsseldorf“ ersetzt.

12. In Nummer 10.1 Satz 1 werden die Worte „Landeskassen Düsseldorf und Köln“ durch die Worte „Landeskasse Düsseldorf“ ersetzt.

13. In Nummer 10.1 Satz 4 werden die Worte „den Landeskassen Düsseldorf und Köln“ durch die Worte „der Landeskasse Düsseldorf“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2013 S. 535