Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 32 vom 13.12.2013 Seite 543 bis 554

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 29.11.2013
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 29.11.2013

Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2014

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 29.11.2013

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Bekanntmachungen  öffentlich bekannt gemacht worden.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

Münster, den 29. November 2013

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Dr. Wolfgang K i r s c h

- MBl. NRW. 2013 S.  553