Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 33 vom 20.12.2013 Seite 555 bis 588

Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D.  und entsprechender Beförderungsentscheidungen
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D.  und entsprechender Beförderungsentscheidungen

203014

Anforderungsprofile für die Besetzung
von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D.
 und entsprechender Beförderungsentscheidungen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.26.04.13
v. 6.8.2013

Die Besetzung von höherwertigen Funktionen der Bes. Gr. A 12 und A 13 BBesO i.d.F.d. ÜBesG NRW wurde mit Erlass vom 13.1.2010 (n.v.) - Az. 45.2-26.04.09/43.2-58.25.20 - neu geregelt.  Darin wurde unter Nummer 4 darauf hingewiesen, dass die Formulierung einer landesweiten Ausschreibung für eine höherwertige Funktion so zu fassen ist, dass alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen erhalten. Dennoch hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass die Festlegung der zwingenden Vorverwendungen im Rahmen der konstitutiven Voraussetzungen häufig so gefasst war, dass eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung für Bewerberinnen und Bewerber insbesondere aus anderen Behörden nicht ausgeschlossen werden konnte.

Des Weiteren wurde deutlich, dass die formalen Voraussetzungen für eine bestimmte Funktion von den Kreispolizeibehörden sehr unterschiedlich festgelegt wurden, ohne dass dies durch unterschiedliche Behördenstrukturen zu rechtfertigen gewesen wäre.

Vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung sowie des erklärten Ziels des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW), allen potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen von landesweiten Stellenausschreibungen die gleichen Chancen einzuräumen,  hatte ich Sie bereits mit Erlassentwurf vom 12.6.2013 (nv.) - 403.26.04.13 über die Voraussetzungen in Ausschreibungen für höherwertige Funktionen der Bes. Gr. A 12 und A 13 BBesO i.d.F.d. ÜBesG NRW informiert.

Nach Durchführung des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens lege ich die formellen Voraussetzungen in Ausschreibungen für höherwertige Funktionen der Bes. Gr. A 12 und A 13 BBesO i.d.F.d. ÜBesG NRW bis auf weiteres wie in den Anlagen ersichtlich fest. Die Festlegung formeller Voraussetzungen für weitere Funktionen wird folgen. Es ist beabsichtigt, eine abschließende Regelung nach der Erarbeitung eines landeseinheitlichen Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung im gehobenen Dienst der Polizei NRW zu treffen.

Meinen Erlassentwurf vom 12.6.2013 - 403.26.04.13 (n.v.) hebe ich auf.

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 6. August 2013 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.

- MBl. NRW. 2013 S. 556