Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 34 vom 27.12.2013 Seite 589 bis 598

Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen v. 19.12.2013
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Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen v. 19.12.2013

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Vertretungserlass NRW

Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,  d. Ministeriums für  Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen
v. 19.12.2013

Der Vertretungserlass vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 246), zuletzt geändert durch Erlass vom 22.11.2012 (MBl. NRW. S. 723)  wird wie folgt geändert:

Abschnitt 2 Nummer 3.1 wird wie folgt gefasst

„3.1
In Rechtsstreitigkeiten und sonstigen gerichtlichen Verfahren (z.B. Mahn-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sind zur Aktiv- und Passivvertretung des Landes berufen

das Ministerium für Schule und Weiterbildung,
soweit nicht die nachstehend genannten Dienststellen vertretungsbefugt sind,

die Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörden
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,
sowie für die Staatlichen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung,

die Bezirksregierung Köln
für das Haus für Lehrerfortbildung in Kronenburg für dessen Zuständigkeitsbereich,

die Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden
für ihren Zuständigkeitsbereich,

das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
für seinen Zuständigkeitsbereich,

das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
für seinen Zuständigkeitsbereich,

das Landesamt für Besoldung und Versorgung
in den Fällen des § 111 Absatz 2 Satz 2 SchulG,

die Zentralstelle für Fernunterricht
für ihren Zuständigkeitsbereich

die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule
des Landes Nordrhein-Westfalen für ihren Zuständigkeitsbereich

und

die Schulen in Angelegenheiten nach § 3 Absatz 1 SchulG.“

- MBl. NRW. 2013 S. 590