Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 34 vom 27.12.2013 Seite 589 bis 598

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 21.11.2013
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 21.11.2013

II.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 21.11.2013

1
Jahresabschluss zum 31.12.2012

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012, in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit Beschluss vom 21.11.2013 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012  festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 beläuft sich auf 37.537.726,09 €; siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 896.313 €; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf  -84.801 €; siehe Anlage 3.

2
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW vom 02.12.2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Essen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss nach der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, für das zum 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung der §§ 101 ff. GO NRW sowie § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den ergänzenden Regelungen des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Essen, den 27. August 2013

MÄRKISCHE REVISION GMBH

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Karl-Heinz Berten

Hans-Henning Schäfer

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer“

3
Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 wurden gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 21.11.2013 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

Herne, den 21.11.2013

Der Präsident der GPA NRW
Werner H a ß e n k a m p


- MBl. NRW. 2013 S. 592