Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 11 vom 7.4.2014 Seite 169 bis 184
Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 5.3.2014 |
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Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 5.3.2014
II.
Änderung der Satzung
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen
Bek. d.
Hilfskasse beim Landtag v. 5.3.2014
Der Ältestenrat des Landtags und der Verwaltungsrat der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen haben aufgrund des § 32 des Abgeordnetengesetzes - AbgG NRW - vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S 96), - SGV. NRW. 1101 - in den Sitzungen vom 12.2.2014 folgende Satzungsänderung beschlossen, die durch Erl. d. Finanzministeriums v. 4.3.2014 - Vers. 35-00-1 U 25 III B 4 - genehmigt worden ist.
Die Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 20. Januar 1969 (MBl. NRW. S. 555), zuletzt geändert durch Beschlüsse des Ältestenrats des Landtags und des Verwaltungsrates der Hilfskasse beim Landtag vom 22. Dezember 2009 (veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 5.1.2010 - MBl. NRW. S. 29 -) wird wie folgt geändert:
1. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Ältestenrats des Landtags. Zusätzlich entsenden die Fraktionen des Landtags, die bereits in der Zeit vom 01. September 1965 bis zum 28. Mai 1980 im Landtag gebildet waren, jeweils ein zusätzliches Mitglied aus dem Kreis ihrer Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten in den Verwaltungsrat. Diese sollen dem versicherten Personenkreis angehören.
Den Vorsitz des Verwaltungsrats führt die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags, im Falle der Verhinderung die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge.
2. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die durch den Verwaltungsrat aus dem Kreis der Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten gewählt werden. Diese sollen dem versicherten Personenkreis angehören.
Diese Satzungsänderung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 5. März 2014
Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen
Carina G ö d e c k e
Vorsitzende des Verwaltungsrates
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen
- MBl. NRW. 2014 S. 182