Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 13 vom 7.5.2014 Seite 235 bis 254
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 7.4.2014 |
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 7.4.2014
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Öffentliche
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 7.4.2014
Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:
1. Bei dem Träger „Blaues Kreuz in Deutschland (B.K.D.) e.V.“ wird der Klammerzusatz gestrichen und hinter der Angabe „e.V.“ der Klammerzusatz „(BKD)“ eingefügt.
2. Bei dem Träger „Bund Deutscher Karneval e.V.“ wird nach dem Klammerzusatz (am 3.9.1996) der Satz „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die Bund Deutscher Karneval-Jugend“ angefügt.
3. Der Träger „das reisenetz“ wird gestrichen.
4. Der Träger „Deutsche Esperanto-Jugend (DEJ)“ wird gestrichen.
5. Bei dem Träger „Deutsche Unesco-Kommission e.V. (DUK)“ werden nach dem Klammerzusatz (am 12.10.2010) das Komma und die Angabe „befristet bis zum 31. Dezember 2013“ gestrichen.
6. Nach dem Träger „Deutsche Unesco-Kommission“ wird der Träger „Deutsche Wanderjugend im Verband deutscher Gebirgs- und Wandervereine - Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen -, Sitz Wuppertal (am 28.06.1968) mit folgenden in ihr zusammengeschlossenen Organisationen
Deutsche Wanderjugend im Sauerländischen Gebirgsverein e.V., Arnsberg
Deutsche Wanderjugend im Eifel-Verein e.V., Düren
Deutsche Wanderjugend im Verein Niederrhein e.V., Krefeld
Deutsche Wanderjugend im Teutoburger Waldverein e.V., Bielefeld
Deutsche Wanderjugend im Eggegebirgsverein e.V., Bad Driburg“
eingefügt.
7. Bei dem Träger „Deutscher Pfadfinderbund Mosaik in Nordrhein-Westfalen“ wird der Klammerzusatz gestrichen.
8. Der Träger „Deutsche Wanderjugend – Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen – im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine“ wird gestrichen.
9. Bei dem Träger „Deutsche Wanderjugend – Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen – Verwaltungsausschuss e.V.“ werden die Wörter „Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen“ durch die Wörter „Landesverband NW“ ersetzt.
10. Nach dem Träger „Filmothek der Jugend Nordrhein-Westfalen e.V.“ wird der Träger „Forum Wiedenest e.V., Sitz Bergneustadt (am 07.11.1994)“ eingefügt.
11. Der Träger „Jugend des Bundes Deutscher Kommunalbeamten und –arbeitnehmer (KOMBA) e.V.-Landesverband Nordrhein-Westfalen (KOMBA-Jugend NW)“ wird gestrichen.
12. Der Träger „Jugend des Deutschen Bundesverbandes der Spielmanns-, Fanfaren-, Hörner- und Musikzüge e.V.“ wird gestrichen.
13. Der Träger „Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Soldatenbetreuung NRW e.V.“ wird gestrichen.
14. Bei dem Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Essen e.V.“ werden das „Komma“ und die Angabe „e.V.“ gestrichen.
15. Nach dem Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Münster“ wird der Träger „Komba-Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, Sitz Köln (am 21.12.1976)“ eingefügt.
16. Der Träger „Landesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde in Nordrhein-Westfalen e. V.“ wird gestrichen.
17. Nach dem Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste“ wird der Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V., Sitz Düsseldorf (am 4.10.2013), befristet bis 31.7.2016“ eingefügt.
18. Bei dem Träger „MW Malteser Werke gGmbH“ wird die Angabe „gGmbH“ durch die Angabe „gemeinnützige GmbH“ ersetzt.
19. Nach dem Träger „THW-Jugend NRW“ wird der Träger „Transparenz UG (haftungsbeschränkt), Sitz Euskirchen (am 14.11.2013), befristet bis 30.9.2016“ eingefügt.
20. Der Träger „Zentralstelle für Sozialethik und Sozialhygiene e.V.“ wird gestrichen.
- MBl. NRW. 2014 S. 236