Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 17 vom 5.6.2014 Seite 299 bis 316

Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30.11.2013
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Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30.11.2013

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Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss
bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 30.11.2013

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am
30. November 2013 gemäß § 77 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), folgende Entschädigungsregelung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Arbeit des Berufsbildungsausschusses beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.2.2014 - 231 - 1200.7 - genehmigt worden ist.

1.
Zeitaufwendungen durch die Teilnahme an Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen werden für eine Dauer bis zu 6 Stunden pauschal mit € 77,00 entschädigt.

Zeitaufwendungen über die Dauer von 6 Stunden hinaus werden pauschal mit
€ 114,00 entschädigt.

An- und Abreisezeiten zu den Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen sind bei der Bemessung der Sitzungspauschale mit zu berücksichtigen.

2.
Reisekostenvergütung für Reisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ausschuss:

a) Den Mitgliedern an Tagungen und Sitzungen wird ein Tagegeld gezahlt. Hierdurch wird der entstehende Mehraufwand in den Kosten der Lebenshaltung abgegolten. Das Tagegeld staffelt sich wie folgt:

            bis zu 6 Stunden:        €   9,00

            über 6 Stunden:          € 18,00

b) Fahrtkosten:

 - Fahrten mit eigenem PKW          € 0,60 je Kilometer

 - öffentliche Verkehrsmittel/Taxi: gemäß Beleg

3.
Anspruch auf Entschädigung nach dieser Regelung besteht nur, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird.

Münster, den 30. November 2013

Der Präsident
Dr. med.
Theodor W i n d h o r s t

Genehmigt:

Düsseldorf, den 6.2.2014

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
Dr. S t o l l m a n n

Die vorstehende Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird hiermit ausgefertigt und im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekanntgemacht.

Münster, den 17.2.2014

Der Präsident
Dr. med.
Theodor W i n d h o r s t

- MBl. NRW. 2014 S. 305