Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 28.10.2014 Seite 621 bis 626

Änderung der Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“)
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“)

2056

Änderung der Richtlinien im besonderen Landesinteresse
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität
(NRW-Initiative „Kurve kriegen“)

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - MB-PPJ - 20.28.04 -
v. 30.9.2014

Die Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“), RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales  vom 12.10.2011 (MBl. NRW. S. 394), geändert mit RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26.11.2012 (MBl. NRW S. 712), werden wie folgt geändert:

1. Nummer 4.2 wird wie folgt gefasst:
„4.2
Das Kind / die bzw. der Jugendliche hat im Zeitpunkt der Antragstellung seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der an der NRW-Initiative „Kurve kriegen“ teilnehmenden Kreispolizeibehörde.“

2. In der Nummer 7 wird die Angabe "30.12.2014" durch die Angabe "31.12.2016" ersetzt.

- MBl. NRW. 2014 S. 622