Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 31 vom 12.11.2014 Seite 645 bis 654

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III - 3 40-00-00.34 - v. 30.10.2014
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III - 3 40-00-00.34 - v. 30.10.2014

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Waldbewirtschaftung
in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

RdErl
. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III - 3 40-00-00.34 -
v. 30.10.2014

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 26.11.2009 (MBl. NRW. S. 604) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Satz 3 wird aufgehoben.

2. In Nummer 2 wird die Angabe „2.1“ gestrichen.

3. Die Nummern 2.2 und 4.1 werden aufgehoben.

4. Nummer 4.1.1 wird Nummer 4.1.

5. Die Nummer 4.1.2 wird Nummer 4.2 und wie folgt geändert:
Im ersten Satz wird die Angabe „gem. Nummer 2.1“ gestrichen.

6. Die bisherige Nummer 4.2 wird aufgehoben.

7. Nummer 5.2 wird wie folgt gefasst:

„5.2
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Bagatellgrenze: 5 000 Euro“.

8. Die Nummern 5.4 bis 5.4.2 werden wie folgt gefasst:

„5.4
Bemessungsgrundlage und Höhe der Zuwendung:

- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei mindestens 50 Prozent der Mitglieder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses der  Waldbesitz 25 Hektar nicht übersteigt.

- 40 Prozent in allen übrigen Fällen“.

9. Die Nummer 6.2 wird aufgehoben.

10. Nummer 6.3 wird Nummer 6.2.

11. In Nummer 7.2  wird der letzte Satz aufgehoben.

12. In Nummer 7.3 Satz 2 wird das Wort „Landesbauftragter“ durch das Wort „Landesbeauftragter“ ersetzt.

13. In Nummer 7.3.1 wird die Angabe „7.3.1“ und die Wörter „bei Förderung von Betreuungsleistungen (Nummer 2.1)“ gestrichen, die Angabe „gem. Nr. 6.7.“ durch die Angabe „gemäß Nummer 6.7“ ersetzt und die Wörter „gem. dem“ durch das Wort „gemäß“ ersetzt.

14. Nummer 7.3.2 wird aufgehoben.

15. In Nummer 8 wird die Angabe „31.12.2014“ durch die Angabe „31.12.2016“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2014 S. 649