Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 33 vom 28.11.2014 Seite 671 bis 692

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums - 81-00_3-1 v. 17.11.2014
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Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums - 81-00_3-1 v. 17.11.2014

20021

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums - 81-00_3-1
v. 17.11.2014

Der Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.3.2011 (MBl. NRW. S. 122) wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 2.4.3 wird folgender Satz angefügt:

„Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.“

2. Nach Nummer 2.5 wird folgende Nummer 2.6 eingefügt:

„2.6
Bekanntmachung

Die Bevorzugungsregelung muss in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden.“

3. Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1.1.2015 in Kraft.

- MBl. NRW. 2014 S. 672