Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 9.1.2015 Seite 1 bis 42

G r u ß w o r t an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel 2014 / 2015
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G r u ß w o r t an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel 2014 / 2015

G r u ß w o r t
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel 2014 / 2015

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

ich hoffe, Sie konnten die zurückliegenden Feiertage dazu nutzen, um sich von einem anstrengenden Jahr 2014 zu erholen, um Ihre Akkus aufzuladen oder um  einfach mal zu entspannen. Einige von Ihnen mussten gegen Jahresende vielleicht völlig auf freie Tage verzichten, weil Sie wichtige Aufgaben erfüllen, die nicht nur an Werktagen, sondern an 365 Tagen im Jahr, an 24 Stunden pro Tag, bewältigt werden müssen. Ihnen wünsche ich, dass Sie bald ebenfalls in den Genuss kommen, sich von den Strapazen des abgelaufenen Jahres zu erholen, um auch im Jahr 2015 mit ganzer Kraft durchstarten zu können.

Und diese Kraft werden Sie brauchen. Denn wir müssen jetzt und in Zukunft dafür sorgen, die vor uns liegenden Ziele zu erfüllen, den Ansprüchen unserer Bürgerinnen und Bürger so gut es geht gerecht zu werden. Das kann uns nur mit einem starken, einem leistungs- und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst gelingen. Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, sind dafür der Schlüssel, Sie bilden das Rückgrat. Deshalb werden wir mit der zweiten Stufe der Dienstrechtsmodernisierung einen Beitrag dazu leisten, Ihre tägliche Arbeit moderner und flexibler zu gestalten.

Bevor ich auf dieses Thema näher eingehe, will ich kurz auf ein Ereignis aus dem letzten Jahr zurückblicken - auch weil ich weiß, dass viele von Ihnen mit der ursprünglichen Entscheidung, die wir als Landesregierung getroffen hatten, so nicht einverstanden waren: Es geht um das Thema Besoldung. Ich bin deshalb umso froher über die Einigung, die wir als Landesregierung mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden Mitte des Jahres erzielen konnten. Ich denke, dass die zahlreichen Gespräche das gegenseitige Verständnis füreinander noch einmal deutlich und nachhaltig geschärft haben, dass beide Seiten wissen, aus welchen Gründen die Entscheidungen getroffen wurden. Der ständige Dialog mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden ist uns sehr wichtig, auch und gerade bei der Modernisierung des Dienstrechtes, die wir in diesem Jahr angehen wollen.

Die Ziele sind hier bereits ganz klar vorgegeben:

Wir wollen eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen. Das ist nicht nur ein Wunsch fast aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst - es ist auch ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung, Ihnen eine persönliche Lebensplanung zu ermöglichen, die beiden Bereichen gerecht werden kann.  Dazu soll ein modernes, flexibles Dienstrecht einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir wollen aber auch anderen Bereichen im Gesetz deutlich mehr Gewicht verleihen. Dazu gehört es zum Beispiel, dem Gerechtigkeitsgedanken folgend, Frauen im öffentlichen Dienst die gleichen Karrierechancen zu bieten wie Männern sowie die herausragende Bedeutung von Personalentwicklung zu unterstreichen.

Ein Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt, ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Die Beschäftigten, egal ob in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, sind keine Buchungsstellen, sie sind auch keine Roboter oder Maschinen, sondern zum Glück immer noch Menschen. Leistung erzeugt man nicht mit Druck, sondern durch Motivation. Dazu gehört es vor allem, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, sie zu entwickeln. Das heißt auch, sie zu fordern, aber eben nicht, sie zu überfordern.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Möglichkeit bekommen, ihr Leistungsvermögen zu erhalten. Wenn dieses Vermögen begrenzt ist - sei es aufgrund von Krankheit, Unzufriedenheit oder Stress - reicht die stärkste Bereitschaft einfach nicht aus. Ich finde, hier kann und muss der öffentliche Dienst insgesamt noch dazulernen. In vielen Behörden entwickelt sich der „Trend BGM“ bereits zu einem festen Bestandteil. Das finde ich großartig. Wir wollen diese Verbreitung nachhaltig unterstützen und fördern und das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Gesetz fest verankern.

All das sind moderne Regelungen, die in erster Linie Ihnen, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, zugutekommen sollen. Es sind aber auch notwendige Anpassungen, um den öffentlichen Dienst insgesamt für neue Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu gestalten.

Der öffentliche Dienst genießt in der Bevölkerung ein immer höheres Ansehen - das beweisen aktuelle Studien, und das ist auch gerechtfertigt. Dennoch treten wir gerade mit Blick auf den demografischen Wandel zunehmend in den Wettbewerb mit der freien Wirtschaft, wenn es darum geht, die klügsten Köpfe für uns zu gewinnen.

Ich meine, wir sollten die Vorteile des öffentlichen Dienstes noch stärker als bisher in den Vordergrund stellen: Die Möglichkeit, sich nach persönlichen Fähigkeiten in einem Spezialgebiet zu verwirklichen. Die Chance, bereits früh Verantwortung auf kommunaler oder Landesebene zu übernehmen. Die Gelegenheit, im Team für die Menschen da zu sein, denen sich ein Staat verpflichtet: Den Bürgerinnen und Bürgern.

Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dieses Land zu einem starken, zu einem leistungsfähigen Land zu machen - bundesweit und auch europaweit. Ihre gute Arbeit im zurückliegenden Jahr, Ihre Unterstützung auf allen Ebenen ist die beste Visitenkarte für das Land Nordrhein-Westfalen.

Für diesen Einsatz danke ich Ihnen von Herzen. Ich wünsche Ihnen ein gutes, erfolgreiches Jahr 2015 und hoffe, dass sich Ihre Wünsche erfüllen - sowohl im beruflichen, wie auch im persönlichen Umfeld.

Ihr
Ralf Jäger MdL

Minister für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

- MBl. NRW. 2015 S. 1