Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 2 vom 23.1.2015 Seite 43 bis 64

Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 619 - 6/15 v. 22.1.2015
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Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 619 - 6/15 v. 22.1.2015

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Wohnraumnutzungsbestimmungen
(WNB)

RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 619 - 6/15
v. 22.1.2015

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 12.12.2009 (MBl. NRW. 2010 S. 6), zuletzt geändert durch RdErl. des Ministeriums für  Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 8.5.2014 (MBl. NRW. S. 312), wird wie folgt geändert:

1.Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:

a)         Vor Satz 4 wird nach einem Absatz die Gliederungsnummer „1.2“ aufgenommen.

b)         In Satz 4 werden die Wörter „die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 gefördert wurden,“ gestrichen.

2. Die bisherige Nummer 1.2 entfällt.

3. Nummer 9.4.3 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Rückständige Beträge werden von der Landeskasse Düsseldorf (bei der Bezirksregierung Düsseldorf) als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.“

4. Nummer 9.4.4 wird wie folgt geändert:

a)         In Satz 6 werden die Wörter „zur dauernden“ durch die Wörter „dauerhaft zur angemessenen“ ersetzt.

b)         In Satz 7 wird nach dem Wort „und“ das Wort „insgesamt“ eingefügt.

c)         Satz 9 wird gestrichen.

d)        In den bisherigen Sätzen 13 und 16 wird jeweils das Wort „Belegungsrechts“ durch das Wort „Benennungsrechts“ ersetzt.

5. Nummer 15.1.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)         Nach dem Wort „Wohnraum“ wird der Klammerzusatz „(einschließlich Gemeinschaftsräumen und Räumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur)“ eingefügt.

b)         Der Klammerzusatz „(einschließlich der seit dem 1.1.2010 geförderten Wohnheime)“ wird gestrichen.

6. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 22. Januar 2015 in Kraft.

MBl. NRW. 2015 S. 54