Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 3 vom 5.2.2015 Seite 65 bis 76
Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bek. d. Finanzministeriums B 6130 – 1.3 – IV v. 16.1.2015 |
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Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bek. d. Finanzministeriums B 6130 – 1.3 – IV v. 16.1.2015
8202
Satzung
der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder
Bek.
d. Finanzministeriums B 6130 – 1.3 – IV
v. 16.1.2015
Den nachstehenden, vom Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) am 06.11.2014 beschlossenen satzungsergänzenden Beschluss, den das Bundesministerium der Finanzen gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der VBL genehmigt hat, gebe ich bekannt. Die Bekanntgabe der Satzung durch das Finanzministerium – B 6130 – 1.3 – IV – vom 13.7.2007 ist wie folgt zu ändern:
Die Anlage 1 zur VBLS wird um folgenden Text ergänzt:
„Satzungsergänzender
Beschluss des Verwaltungsrats zu § 61 VBLS
vom 6. November 2014
Abweichend von § 61 VBL-Satzung verbleibt es dabei, dass im Abrechnungsverband West für den am 1. Januar 2013 beginnenden neuen Deckungsabschnitt zunächst keine Anpassung der Höhe der Aufwendungen für die Zusatzversorgung vorgenommen wird. Eine Neufestsetzung im Laufe des Jahres 2015 bleibt vorbehalten.“
- MBl. NRW. 2015 S. 76