Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 7 vom 18.3.2015 Seite 137 bis 164

Änderung der Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. Januar 2015
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Änderung der Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. Januar 2015

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Änderung der Satzung
der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe
und der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 24. Januar 2015

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 24. Januar 2015 aufgrund § 7 Heilberufsgesetz (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S. 202) folgende Änderung der Satzung der Ethik-Kommission vom 24. September 2005 beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2015 - 232 - 7 0810.11.2 - genehmigt worden ist.

Artikel I

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „der Medizinischen Fakultät“ gestrichen.

b)      Absatz 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Sie hat ihren Sitz in Münster unter der Anschrift der Ärztekammer Westfalen-Lippe.“

c)      In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Fakultätsmitglieder“ durch die Worte „Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität“ ersetzt.

d)      Absatz 4 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Ethik-Kommission berät Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität in ethischen Fragen der Forschung am Menschen und kann in solchen Fragen auch Nichtärztinnen und Nichtärzte aus Westfalen-Lippe beraten.“

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 1 Satz 1 wird vor die Worte „12 Mitgliedern“ das Wort „mindestens“ eingefügt.

b)      Absatz 2 Satz 4 wird gestrichen.

c)      Absatz 3 wird gestrichen.

d)      Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und erhält folgende Fassung: „Die Ethik-Kommission wählt aus ihrer Mitte mit Mehrheit ein ärztliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden und mehrere ärztliche oder nichtärztliche Mitglieder als stellvertretende Vorsitzende.“

e)      Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 werden die Worte „und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter“ gestrichen.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 2 Satz 2 und in Absatz 2 Satz 3 werden jeweils die Worte „oder stellvertretende Mitglieder“ gestrichen.

b)      In Absatz 5 wird Satz 5 gestrichen. Folgende neue Sätze 5 und 6 werden eingefügt: „Unter Beachtung von § 2 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 kann die Kommission ihre Aufgaben in Spruchkörpern wahrnehmen. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung mit der Maßgabe, dass die Kommission mit Mehrheit über die Einrichtung von Spruchkörpern und zudem über deren personelle Zusammensetzung entscheidet.“

Artikel II

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Westfälischen Ärzteblatt in Kraft.

Münster, den 26. Januar 2015

Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
P r ä s i d e n t

Genehmigt:

Düsseldorf, den 9. Februar 2015

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
- 232 - 0810.11.2 -

Im Auftrag
(Dr. S t o l l m a n n)

Die Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Westfälischen Ärzteblatt bekannt gegeben.

Münster, den 23. Februar 2015

Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
P r ä s i d e n t

- MBl. NRW. 2015 S. 160