Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 11 vom 27.4.2015 Seite 249 bis 272

Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 22.11.2014
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Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 22.11.2014

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Änderung der Gebührenordnung
der Ärztekammer Nordrhein
vom 22.11.2014

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 22.11.2014 folgende Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 23.11.2013 (MBl. NRW. 2014 S. 132), beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 23.11.2013 (MBl. NRW. 2014 S. 132), wird wie folgt geändert:

§ 2 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 10 wird neu eingefügt und wie folgt gefasst:

„10.
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik gem.
§ 5 Abs. 1 PIDG NRW i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 1 PIDV                            1.300,-- bis 3.000,-- Euro“

2. Nummer 10 alt wird zu Nummer 11 neu und in der Gebührenhöhe wie folgt geändert:

Der Betrag „1.300,-- Euro“ wird ersetzt durch „1.550,-- Euro“                      

3. Nummer 11 alte Fassung wird zu Nummer 12 neue Fassung.

4. Nach Nummer 12.4 wird Nummer 12.5 neu hinzugefügt und wie folgt gefasst:

„12.5
Überprüfung am Betriebsort zusätzlich                                          1.000,-- Euro“

5. Nummer 12 alte Fassung wird zu Nummer 13 neue Fassung.

6. Nummer 13.2 wird wie folgt gefasst:

„13.2
Nuklearmedizin

13.2.1
je Gammakamera oder Scanner (PET)
oder Therapieverfahren                                                                        900,-- Euro

13.2.2
Überprüfung am Betriebsort zusätzlich                                            1.000,-- Euro“

7. Die Nummern 13 bis 27 alte Fassung werden zu den Nummern 14 bis 28 neue Fassung.

8. Nummer 20 neu wird wie folgt geändert:

8.1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Verfahren im Bereich der/des Medizinischen Fachangestellten“

8.2 In Nummer 20.2 wird der Betrag „175,-- Euro“ ersetzt durch „250,-- Euro“

8.3 In Nummer 20.3 wird der Betrag „175,-- Euro“ ersetzt durch „250,-- Euro“

8.4 In Nummer 20.4 wird der Betrag „140,-- Euro“ ersetzt durch „250,-- Euro“

8.5 In Nummer 20.5 wird der Betrag „140,-- Euro“ ersetzt durch „250,-- Euro“

8.6 In Nummer 20.6 wird der Betrag „140,-- Euro“ ersetzt durch „250,-- Euro“

Artikel 2

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausfertigung:

Düsseldorf, den 3.12.2014

Rudolf  H e n k e
 - Präsident –

Genehmigt:

Düsseldorf, den 25. Februar 2015

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: 232-0810.44.2-

Im Auftrag
(Dr.  S t o l l m a n n)

Die Änderung der Berufsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Rheinischen Ärzteblatt bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 4.3.2015

Rudolf H e n k e
 - Präsident -

- MBl. NRW. 2015 S. 250