Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 14 vom 27.5.2015 Seite 337 bis 350
Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.3.2015 |
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.3.2015
II.
Vertretungsbefugnisse
für die LVR-HPH-Netze
des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 30.3.2015
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das
- LVR-HPH-Netz Niederrhein
- LVR-HPH-Netz Ost
- LVR-HPH-Netz West
Gemäß § 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296), in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 180) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-HPH-Netze veröffentlicht:
§ 1 Vertretung der LVR-HPH Netze:
1.
In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen sonstigen zum Betrieb des
jeweiligen LVR-HPH-Netzes gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der
Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch ihre
Fachliche Direktorin/ihren Fachlichen Direktor und durch ihre Kaufmännische
Direktorin/ihren Kaufmännischen Direktor gemeinschaftlich vertreten.
2.
Im Falle der Verhinderung des Betriebsleitungsmitgliedes nimmt die jeweilige
Vertreterin/der jeweilige Vertreter seine Aufgaben wahr.
Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein sind:
Fachlicher Direktor: |
Thomas Ströbele |
Kaufmännischer Direktor: |
Ralf Klose |
Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:
Stellvertretende Fachliche Direktorin (komm.): |
Brigitte Balzer |
Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (komm.): |
Karl-Heinz Pillen |
Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Ost sind:
Fachlicher Direktor: |
Gerald Schueler |
Kaufmännischer Direktor: |
Norbert Klein |
Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:
Stellvertretende Fachliche Direktorin: |
Sonja Weiblen |
Stellvertretende Kaufmännische Direktorin: |
Barbara Kaus |
Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes West sind:
Fachliche Direktorin: |
Ida Nottelmann |
Kaufmännischer Direktor: |
Michael Kasten |
Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:
Stellvertretender Fachlicher Direktor: |
Freiherr Wilderich von Weichs |
Stellvertretender Kaufmännischer Direktor: |
Uwe Schultes |
Institut für Konsulentenarbeit:
Leitung des Institutes: Claudia Schmidt
§ 2 Verpflichtungserklärungen
1.
Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit gem. § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund
Heilpädagogischer Hilfen i. V. m. § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung -
LVerbO - der Unterzeichnung durch die Direktorin bzw. den Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des
allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw.
Landesrates. Zu den Geschäften der nicht laufenden Betriebsführung gehören alle
Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung für den LVR-Verbund
Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 in die Zuständigkeit der
Landschaftsversammlung, eines ihrer Ausschüsse oder in die der Direktorin bzw.
des Direktors des Landschaftsverbandes Rheinland fallen.
2.
Das Formerfordernis nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer
Hilfen i. V. m. § 21 Abs. 1 LVerbO wird gem. § 21 Abs. 2 LVerbO auch insoweit
gewahrt, als eine von der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes
Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und
der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates unterzeichnete
Vollmacht vorliegt.
§ 3 Zeichnungsbefugnisse
In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:
a) Die Betriebsleitungsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175.000 € allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 8 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.
b) Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch alle Betriebsleitungsmitglieder der jeweiligen LVR-HPH-Netze.
§ 4 Inkraftsetzung
Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Vertretungsbefugnisse vom 17. Oktober 2008 (MBl. NRW. S. 508) werden hiermit gleichzeitig widerrufen.
Köln, den 30.3.2015
Die
Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland
L u b e k
- MBl. NRW. 2015 S. 344