Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 15 vom 29.5.2015 Seite 351 bis 360
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 27.4.2015 |
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 27.4.2015
II.
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung
des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG
für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen
und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper
Bek. des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
v. 27.4.2015
Gemäß § 14b Absatz 1 Nummer 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist bei Maßnahmenprogrammen nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Die Entwürfe der Beiträge für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas zu den Maßnahmeprogrammen nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes der Flussgebietseinheiten liegen seit dem 22. Dezember 2014 zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus (Bek. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutzes vom 17.11.2014, MBl. NRW. S. 709).
Ein Umweltbericht gemäß § 14g des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zu diesen Entwürfen wurde erstellt und liegt ab dem 30. April 2015 zur Einsichtnahme arbeitstäglich nach den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei den nachfolgend aufgeführten Behörden sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten aus:
Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476
Düsseldorf,
Tel.: 0211/4566-0, Fax: 0211/4566-388, poststelle@mkulnv.nrw.de
Bezirksregierung
Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg,
Tel.:0 29 31/82-0, poststelle@bra.nrw.de
Bezirksregierung
Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
Tel.: 052 31/71-0, poststelle@brdt.nrw.de
Bezirksregierung
Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 02 11/4 75-0, poststelle@brd.nrw.de
Bezirksregierung
Köln, Zeughausstraße 4 – 8, 50667 Köln,
Tel.: 02 21/1 47-0, poststelle@brk.nrw.de
Bezirksregierung
Münster, Domplatz 1 – 3, 48128 Münster,
Tel.: 02 51/4 11-0, poststelle@brms.nrw.de
Der Umweltbericht wird auch im Internet über die Seite http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Bewirtschaftungsplan/2015
zur Verfügung gestellt und kann dort abgerufen werden.
Gemäß § 14i des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes kann die betroffene Öffentlichkeit Stellungnahmen zu dem Umweltbericht abgeben. Diese richten Sie bitte bis spätestens 30. Juni 2015 schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder zur Niederschrift an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder an die Bezirksregierungen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme über eine Internetplattform, zu erreichen über die Internetadresse:
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/.
- MBl. NRW. 2015 S. 359