Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 17 vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 11.6.2015
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 11.6.2015

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 11.6.2015

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1. Nach dem Träger „Berufsförderungswerk der Bauindustrie“ wird der Träger „Bethanien Diakonissen Stiftung, Sitz Frankfurt (am 12. Februar 2015) befristet bis zum 31.7.2018“ eingefügt.

2. Bei dem Träger „Bund für Soziale Verteidigung“ wird hinter dem Wort „Verteidigung“ die Angabe „e.V.“ ergänzt.

3. Bei dem Träger „Caritasverband für das Bistum Essen e.V.“ werden die Wörter „sowie die folgenden… bis August-Thyssen-Stiftung – Kinderheim Raphaelhaus – in Mülheim“ gestrichen und durch die Wörter „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig dem Bistum Essen angehörenden Orts-, Bezirks- und Dekanatsverbände sowie auf die am 31.5.2015 angeschlossenen selbständigen Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen.“ ersetzt.

4. Bei dem Träger „Caritasverband für die Diözese Münster e.V.“ werden die Wörter „sowie mit folgenden…“ bis „St. Josefs-Haus in Wettringen“ gestrichen.

Nach dem Wort „Dekanatsverbände“ werden die Wörter „ sowie auf die am 31.5.2015 angeschlossenen selbständigen Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen.“ angefügt.

5. Bei dem Träger „Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.“ werden die Wörter „mit folgenden …“ bis „Convent der Ursulinen zu Breslau in Bielefeld St. Ursula Stift zu Werl“ gestrichen und durch die Wörter „Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. angehörenden Kreis- und Ortscaritasverbände sowie auf die am 31.05.2015 angeschlossenen selbständigen Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen.“ ersetzt.

6. Bei dem Träger „Eine Welt Netz NRW e.V.“ wird der Klammerzusatz „(am 15.4.2011)“ durch den Klammerzusatz „(am 17.3.2015)“ ersetzt.

7. Nach dem Träger „Eine Welt Netz NRW e.V.“ wird der Träger „ensemble GmbH“, Sitz Düsseldorf (am 26.5.2015) befristet bis zum 30.06.2018“ eingefügt.

8. Bei dem Träger „Sportjugend des Landes Nordrhein-Westfalen…“ werden die Wörter „des Landes Nordrhein-Westfalen“ durch die Angabe „NRW“ ersetzt.

9. Nach dem Träger „Verband alleinstehender Mütter und Väter...“ wird der Träger „Verband Deutscher Freilichtbühnen, Region Nord e.V., Sitz Hamm (am 13.2.2015) befristet bis zum 31.7.2018“ eingefügt.

MBl. NRW. 2015 S. 392