Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 22 vom 11.8.2015 Seite 471 bis 498
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bek. d. Polizeipräsidiums Mönchengladbach v. 29.7.2015 |
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bek. d. Polizeipräsidiums Mönchengladbach v. 29.7.2015
II.
Ungültigkeitserklärung
eines Dienstsiegels
Bek.
d. Polizeipräsidiums Mönchengladbach v. 29.7.2015
Beim Polizeipräsidium Mönchengladbach ist das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Aufdruck „Polizeipräsidium Mönchengladbach“ abhandengekommen.
Das Dienstsiegel wird vermisst und hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Polizeipräsidium Mönchengladbach, Dir. ZA – SG 1.1, Herr Grollik (02161-292103), Theodor-Heuss-Straße 149, 41065 Mönchengladbach, mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegels:
Gummistempel, Durchmesser: 25 mm
Polizeistern mit innen liegendem Landeswappen
Umschrift: Polizeipräsidium Mönchengladbach
Kennziffer: Nr. 11
Im Auftrag
M ü l f a r t h
- MBl. NRW. 2015 S. 498