Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 24 vom 9.9.2015 Seite 513 bis 522

Austausch von Grundsteuerdaten zwischen der Landesfinanzverwaltung und den Gemeinden Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - O 2310 - 1 - II B 2 - u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 54 / 54 - 45.00 - v. 24.8.2015
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Austausch von Grundsteuerdaten zwischen der Landesfinanzverwaltung und den Gemeinden Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - O 2310 - 1 - II B 2 - u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 54 / 54 - 45.00 - v. 24.8.2015

20025

Austausch von Grundsteuerdaten
zwischen der Landesfinanzverwaltung
und den Gemeinden

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - O 2310 - 1 - II B 2 -
u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 54 / 54 - 45.00 -
v. 24.8.2015

Mein RdErl. v. 20.11.1973 (SMBl. NRW. 20025) wird mit Wirkung ab 1.10.2015 wie folgt geändert:

Zur Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften ist eine Änderung der übermittelten Anredeschlüssel erforderlich. Dies wird zum Anlass genommen, die hieraus resultierenden Änderungen zusammen mit anderen häufig nachgefragten Schlüsselzahlen in der Anlage 2 zu ergänzen.

In der Anlage 2 wird nach der Zeile „10 = unbebautes Grundstück“ folgender Text eingefügt:

Besitzverhältnis

0   =   nicht definiert
1   =   Normalfall
2   =   Erbbaurecht
3   =   Wohnungseigentum/Teileigentum
4   =   Wohnungserbbaurecht/Teilerbbaurecht
5   =   Gebäude auf fremdem Grund und Boden
6   =   Grund und Boden mit fremdem Gebäude

Kennzeichnung des Einheitswertbescheids

0   =   Normalfall
1   =   berichtigte/geänderte Feststellung
2   =   vorläufige Feststellung
3   =   berichtigte/geänderte/vorläufige Feststellung
4   =   endgültige Feststellung nach vorläufiger Feststellung
5   =   Änderung nach § 24 a BewG
7   =   Vorläufige Änderung nach § 24 a BewG
8   =   Feststellung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO)
9   =   Vorläufige Feststellung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Veranlagungsart

0   =   Aufhebung
1   =   Hauptveranlagung
2   =   Neuveranlagung
3   =   Nachveranlagung

Kennzeichnung des Messbescheids

0   =   Normalfall
1   =   berichtigte/geänderte Festsetzung
2   =   vorläufige Festsetzung
3   =   berichtigte/geänderte/vorläufige Festsetzung
4   =   endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung
5   =   Änderung nach § 21 GrStG
6   =   Zurücknahme (einschließlich Zurücknahme § 21 GrStG)
8   =   Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO)
9   =   Vorläufige Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Art der Grundsteuervergünstigung

0   =   keine
1   =   Wohnungsbaugesetz
2   =   Kapitalabfindung
3   =   Kombination von 1 und 2

Anredeschlüssel

1   =   Herr
2   =   Frau
4   =   Firma
5   =   Ehegatten/Lebenspartner (nur bei Zustellanschrift)
6   =   keine Anrede
7   =   Herrn in Firma (bzw. c/o)
8   =   Frau in Firma (bzw. c/o)
9   =   Grundstücksgemeinschaft (bei mehr als 9 Eigentümern)

Ergänzende Erläuterung zu Anredeschlüssel 5:
Der Anredeschlüssel 5 wird nur bei der Zustellanschrift ausgegeben und zeigt ein Ehegatten-/Lebens-partnerverhältnis an. Die Art des Partnerschaftsverhältnisses ergibt sich aus der Kombination der Anredeschlüssel der beiden nachfolgenden Eigentümeranschriften (Herr und Frau, Frau und Herr, Herr und Herr, Frau und Frau).

- MBl. NRW. 2015 S. 514