Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 25 vom 18.9.2015 Seite 523 bis 542
Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – v. 4.9.2015 |
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Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – v. 4.9.2015
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Meldungen an die Aufsichts- und
Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse
im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information
der Bevölkerung
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
– 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 –
v. 4.9.2015
Der Runderlass vom 20.9.2010 (MBl. NRW. S. 767) wird wie folgt geändert:
Die Nummer 9 wird folgt neu gefasst:
„9
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2015 S. 526