Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 25 vom 18.9.2015 Seite 523 bis 542

Aufhebung von Runderlassen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr v. 19.8.2015
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Aufhebung von Runderlassen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr v. 19.8.2015

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Aufhebung von Runderlassen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr

RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr v. 19.8.2015

Die folgenden Runderlasse:

1. „Aufbewahrungsfristen für erledigte Karteikarten und Akten bei den Führerscheinstellen“, Runderlass d. Ministeriums für Wirtschaft Mittelstand und Verkehr vom 12.6.1974 (SMBI. NRW. 9210),

2. „Prüfung der Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern durch Begutachtungsstellen für Fahreignung nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)“, Runderlass d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 28.5.2003 (SMBI. NRW. 9210),

3. „Einführung von Fortbildungsseminaren für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe nach Maßgabe der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV)", Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 19.11.2003 (SMBI. NRW. 9210).

4. „Lautsprecherwerbung der Gewerkschaften für den 1. Mai“, Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 29.1.1970, (SMBI. NRW. 922)

5. „Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO und Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Langholz- und Holzleimbindertransporte“, Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 29.2.1980 (SMBI. NRW. 922),

6. „Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen“, Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr vom 15.3.1993, (SMBI. NRW. 9220),

7. „Wiederzuteilung von abhanden gekommenen amtlichen Kennzeichen und von amtlichen Kennzeichen entwendeter Fahrzeuge“, Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 22.6.1978, (SMBI. NRW. 9211),

8. „Zulassung eines Fahrzeugs auf den Namen eines Minderjährigen“, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 13.9.1979, (SMBI. NRW. 9211),

9. „Erhebung und Verarbeitung von Halter- und Fahrzeugdaten und Datenübermittlung an Finanzämter“, Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 10.1.1990, (SMBI. NRW. 9211),

10. „Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Behördenfahrzeuge“, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.10.1998 (SMBI. NRW. 9211),

werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2015 S. 541