Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 30 vom 27.10.2015 Seite 663 bis 686

Sponsoring im Bereich der Polizei; Ergänzende Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunaless - 43 - 57.01.62 - v. 14.9.2015
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Sponsoring im Bereich der Polizei; Ergänzende Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunaless - 43 - 57.01.62 - v. 14.9.2015

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Sponsoring im Bereich der Polizei;
Ergänzende Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunaless - 43 - 57.01.62 -
v. 14.9.2015

Der RdErl. d. Innenministeriums v. 29.1.2010 (MBl. NRW. S. 44), wird wie folgt geändert:

1.

a) In der Vorbemerkung wird bei dem Aktenzeichen die Zahl „6“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

b) Das Datum „26.4.2005“ wird durch den „20.8.2014“ ersetzt.

2. In Nummer 1.8 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und der Halbsatz angefügt:

„sowie die Ausführungen meines Erlasses vom 14.1.2015, Az. 402 - 57.01.62 (Sponsoring im Bereich der Polizei - Beurteilungskriterien für Sponsoringmaßnahmen und überarbeitete Beispiele für besondere Einzelfälle, n.v.).“

3.

a) In Nummer 2.1 wird in Satz 2 das Wort „Innenministeriums“ durch die Wörter „Ministeriums für Inneres und Kommunales“ ersetzt.

b) In Satz 3 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „Ministerium für Inneres und Kommunales“ ersetzt.

4. In Nummer 2.2 wird in Satz 3 das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „Ministerium für Inneres und Kommunales“ ersetzt.

5. In Nummer 2.3 wird das Datum „26.4.2005“ durch den „20.8.2014“ ersetzt.

6.

a) In Nummer 2.4 wird Satz 2 wie folgt gefasst:

„Die Kreispolizeibehörden stellen ihre Übersichten dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste bis zum 7.1. des Folgejahres zur Verfügung.“

b) Satz 3 wird gestrichen.

c) Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste legt die Gesamtübersicht in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt bis zum 28.1. des Folgejahres dem Ministerium für Inneres und Kommunales zur Veröffentlichung in seinem Internetangebot vor.“

d) In Satz 5 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „Ministerium für Inneres und Kommunales“ ersetzt.

7. In Nummer 3 wird der erste Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(http://intrapol.polizei.nrw.de)“

8. In Nummer 4 wird die Jahreszahl „2015“ durch die Jahreszahl „2020“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2015 S. 666