Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 31 vom 6.11.2015 Seite 687 bis 706
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung Verkehr - IIB 4 - vom 6. Oktober 2015 |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung Verkehr - IIB 4 - vom 6. Oktober 2015
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen
(Richtlinien Sozialticket 2011)
Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung Verkehr - IIB 4 -
vom 6. Oktober 2015
Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 8.8.2011 (MBl. NRW. S. 313) wird wie folgt geändert:
Nummer 8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten wird wie folgt neu gefasst:
„8
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese
Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft und zum 1. Januar
2018 außer Kraft.“
-MBl.
NRW. 2015 S. 690