Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 32 vom 19.11.2015 Seite 707 bis 718
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 - Bundeshaushalt - Runderlass des Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 vom 2. November 2015 |
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 - Bundeshaushalt - Runderlass des Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 vom 2. November 2015
II.
Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2015
- Bundeshaushalt -
Runderlass des Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2
vom 2. November 2015
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. September 2015 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://kkr.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass
1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2015 den Bundeskassen mit
Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der
Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende
des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10.
Dezember 2015 zuzuleiten sind,
2.
in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss
im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die
auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem
Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene
Verpflichtungen enthalten.
Auf Nummer 1.5 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales.
- MBl. NRW. 2015 S. 716