Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 32 vom 19.11.2015 Seite 707 bis 718

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) hier: I. H. B.r Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 6. November 2015
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) hier: I. H. B.r Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 6. November 2015

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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG)
hier: I. H. B.r

Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 6. November 2015

Die öffentliche Zustellung des Widerspruchsbescheids vom 28.10.2015, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO] nebst Rechtsbehelfsbelehrung an Frau I. H. B., letzte bekannte Anschrift [gelöscht aufgrund DSGVO], wurde angeordnet. Die Zustellung erfolgt für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Sankt-Franziskus-Str. 146 in 40470 Düsseldorf. Dieses Dokument kann während der Geschäftszeiten in Büro Nr. 335 in der Unfallkasse NRW – Regionaldirektion Rheinland, Heyestraße 99 in 40625 Düsseldorf eingesehen werden.

Hinweis:

Der Widerspruchsbescheid wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Düsseldorf, den 6. November 2015

gez. Jochen J a h n

Dezernent

- MBl. NRW. 2015 S. 717