Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 38 vom 30.12.2015 Seite 821 bis 838
Bekanntgabe von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2015 |
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Bekanntgabe von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2015
III.
Bekanntgabe von
Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf
dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper
gemäß § 2f LWG
Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
vom 17. Dezember 2015
1
Am 18.11.2015 wurden in Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (ABl. L
327 vom 22.12.2000, S. 1) (Wasserrahmenrichtlinie) und gemäß der §§ 82 und 83
des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt
durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 2d Absatz 1 des Landeswassergesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) geändert worden
ist, das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan für die
Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein und Weser aufgestellt, soweit sie die
nordrhein-westfälischen Anteile betreffen.
Die Aufstellung erfolgte durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages.
2
Bei der Erarbeitung wurden die Träger öffentlicher Belange und ihnen
Gleichgestellte, insbesondere die Kreise und kreisfreien Städte, die nach den
Vorschriften im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände, die
betroffenen Wasserverbände und die betroffenen Regionalräte gemäß § 9 Absatz 2
des Landesplanungsgesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), das zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. S. 33) geändert worden
ist, beteiligt.
Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms lagen vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 öffentlich aus. Außerdem lag vom 30. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 als Ergebnis der nach dem Landeswassergesetz durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung ein Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm aus. Bis zum 30. Juni 2015 konnte zu diesen Dokumenten von Bürgerinnen und Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, Interessenvertretungen und den Nachbarn in Europa Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen wurden, soweit nach Abwägung durch die zuständigen Behörden möglich, in die endgültigen Dokumente aufgenommen.
3
Der Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm, eine zusammenfassende
Erklärung gemäß § 14l Absatz 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar
2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November
2015 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, die Aufstellung der
Überwachungsmaßnahmen nach § 14m und weitere Hintergrunddokumente können im
Internet über das Webangebot des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/gewaesser/)
sowie über die Seite „www.flussgebiete.nrw.de“
aufgerufen und heruntergeladen werden.
Der Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm sowie die zusammenfassende Erklärung über die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen außerdem beim
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
Schwannstrasse 3
40476 Düsseldorf
poststelle@mkulnv.nrw.de
Fax: 0211-4566-388
und bei den Bezirksregierungen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
0211/475-0
poststelle@brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 4 – 8
50667 Köln
0221/147-0
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
02931/82-0
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48128 Münster
0251/411-0
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
05231/71-0
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsicht aus.
- MBl. NRW. 2015 S. 836