Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 1 vom 8.1.2016 Seite 1 bis 48

Handlungsanleitung „Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“ (2. überarbeitete Auflage) Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – III 3 – 8321, des Ministeriums für Inneres und Kommunales – Az. 402 – 57.04.08 und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – Az. II B 3-31-42 / III B 2-40-09-/9 vom 16. Dezember 2015
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Handlungsanleitung „Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“ (2. überarbeitete Auflage) Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – III 3 – 8321, des Ministeriums für Inneres und Kommunales – Az. 402 – 57.04.08 und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – Az. II B 3-31-42 / III B 2-40-09-/9 vom 16. Dezember 2015

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Handlungsanleitung
„Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“
(2. überarbeitete Auflage)

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – III 3 – 8321,
des Ministeriums für Inneres und Kommunales – Az. 402 – 57.04.08
und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
– Az. II B 3-31-42 / III B 2-40-09-/9
vom 16. Dezember 2015

Um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht den gesetzlichen Neuregelungen und der aktuellen Rechtsprechung anzupassen, hat eine vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) beauftragte Projektgruppe die Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen im Sinne des Fahrpersonalgesetzes überarbeitet. Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist nach der aktuellen Handlungsanleitung zu verfahren. Von einer Veröffentlichung in Druckform im Ministerialblatt wird wegen des Umfangs verzichtet. Sie wird auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales unter www.arbeitsschutz.nrw.de und in der elektronischen Version der Sammlung des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen (https://recht.nrw.de) veröffentlicht.

Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 27. August 2012 (MBl. NRW. S. 670) wird aufgehoben.

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Justizministerium.

- MBl. NRW. 2015 S. 42