Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 4 vom 19.2.2016 Seite 85 bis 102

Änderung des Statuts der Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 14. November 2015
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Änderung des Statuts der Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 14. November 2015

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Änderung des Statuts der Begutachtungsstelle
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
vom 14. November 2015

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat am 14. November 2015 folgende Änderung des Statuts der Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (zuletzt geändert am 23.11.2013, Zahnärzteblatt Westfalen-Lippe 06/2013) beschlossen:

I.

1. § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Begutachtung von behaupteten Behandlungsfehlern wird von einer Kommission wahrgenommen. Diese setzt sich zusammen aus einer oder einem Vorsitzenden, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, und mindestens vier zahnärztlichen Mitgliedern, von denen mindestens zwei als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt beruflich tätig sein müssen. Die Mitglieder sollen über langjährige praktische Erfahrungen verfügen und mit der gutachterlichen Tätigkeit vertraut sein und in ihrer Zusammensetzung das gesamte zahnärztliche Spektrum abdecken.“

2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Kommission entscheidet in der Besetzung von einer oder einem Vorsitzenden und zwei von der oder dem Vorsitzenden zu berufenen Mitgliedern, von denen mindestens eines als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt tätig sein muss.“

3. § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die Mitglieder werden vom Kammervorstand für die Dauer der Legislaturperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe berufen. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder werden für den Rest der Amtszeit Nachfolgerinnen oder Nachfolger berufen.“

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW in Kraft.

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung
im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 7. Januar 2016

Dr. Klaus   B a r t l i n g
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe

MBl. NRW. 2016 S. 90